Börsenaufsicht verhängt fünfjähriges Berufsverbot gegen ehemaligen McDonalds-CEO

McDonalds kommt mit blauem Auge davon. Bild von Hans Braxmeier auf Pixabay .

Alle gegen Steve Easterbrook. Der ehemalige McDonalds-CEO muss nach einer schmerzhaften Trennung von seinem Ex-Arbeitgeber nun auch eine saftige Strafe der Börsenaufsicht gegen sich akzeptieren. Unschuldig ist er an der Situation allerdings nicht.

Herr Easterbrook hatte während seiner Zeit als Chef eine sexuelle Beziehung zu einer Mitarbeiterin unterhalten. Zudem soll er von seinem Firmencomputer unangemessene Bilder verschickt haben, nicht nur an besagte Mitarbeiterin. Weiter stand im Raum, dass er seiner Affäre eine ihr nicht zustehende Aktienoption eingeräumt haben soll. In Amerika sind innerbetriebliche Beziehungen nicht gerne gesehen und mindestens meldepflichtig, was in der Regel in den Arbeitsverträgen festgehalten ist. Ob der ehemalige CEO die Beziehung öffentlich machte, wie er behauptete, oder nicht, war in der Folge eine Frage der Anwälte. Am Ende einigten sich beide Seiten ohne gerichtliche Schlammschlacht auf rund 40 Mio. Dollar, zuvor hatte Easterbrook ein 105-Millionen-Dollar-Abfindungspaket zurückgegeben.

Fünf Jahre Berufsverbot

An diesem Punkt könnte die Geschichte enden, doch auch die Börsenaufsicht hat noch etwas zu sagen. Weil er die Meldung der „unangemessenen Beziehung“ nicht offenlegte, muss er 400.000 Dollar bezahlen und ein fünfjähriges Betätigungsverbot in Führungspositionen akzeptieren. Easterbrook hat der Strafe bereits zugestimmt. Die Zahlung wird er verkraften können, doch das Berufsverbot bringt den 56-jährigen nach Ablauf der Strafzeit nah an das Rentenalter. „Öffentliche Emittenten wie McDonald’s sind verpflichtet, alle wesentlichen Elemente der Vergütung ihres Vorstandsvorsitzenden offenzulegen und zu erläutern, einschließlich der Faktoren in Bezug auf etwaige Trennungsvereinbarungen“, sagte Mark Cave, Associate Director der Division of Enforcement. Die heutige Verfügung stelle fest, dass McDonald’s es versäumt hat, offenzulegen, dass das Unternehmen die Kündigung von Easterbrook in Verbindung mit der Unterzeichnung einer Trennungsvereinbarung im Wert „von mehr als 40 Mio. Dollar nach eigenem Ermessen als unbegründet behandelte“.

McDonalds kommt mit einem blauen Auge davon. Laut Aufsicht hat das Unternehmen mit der ursprünglichen Gewährung der Abfindung zwar „gegen die Regeln der Börsenaufsicht verstoßen“, aber wegen guter Kooperation werde auf Zwangsmittel verzichtet. Also alles gut, außer für Easterbrook.

Autor: VW-Redaktion

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