BGH räumt Banken-Strafzins-AGBs ab und löst Massenschaden aus

Empfangsgebäude Bundesgerichtshof Karlsruhe. Quelle: BGH.

Den 4. Februar 2025 hat sich der BGH als Showdown-Termin ausgesucht, um gleich drei Verbraucherschutzklagen (XI ZR 61/23, XI ZR 65/23, XI ZR 161/23) zu Klauseln von Verwahrentgelten („Negativzinsen“) in Verträgen über Giro-, Tagesgeld- und Sparkonten – entgegen der klagabweisenden Vorinstanzen – positiv zu entscheiden, auch wenn die Verbraucherschutzverbände nicht mit allen ihrer Forderungen erfolgreich waren. Was das für Rechtsschutzversicherer und Legaltechs bedeutet, klärt Rechtsexperte Andreas Heinsen auf.

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