Axa steht bei Unfall-Kombirente-Fall vor bitterer Niederlage

Hauptverwaltung der Axa in Deutschland am Standort Köln-Holweide. Quelle: Axa Deutschland

Das sieht nicht gut aus für den Versicherer. Im April 2020 hat die Verbraucherzentrale Hamburg beim Landgericht Köln Klage gegen die Axa Lebensversicherung AG eingereicht. Geklärt wird, ob die “Unfall-Kombirente ohne Beitragsrückgewähr“ (UVB) tatsächlich eine Unfallversicherung ist, die einseitig von Axa gekündigt werden kann. Das Gericht hat nun eine Entschädigung pro Verbraucherschützer angekündigt, wie eine Finanzzeitschrift meldet.

Dass die Niederlage der Axa bevorsteht, haben beide Parteien und ein Sprecher des Oberlandesgerichts (OLG) Köln gegenüber boerse-online.de bestätigt. Wie der OLG-Sprecher erklärte, wird das Gericht sein Urteil am Freitag bekannt geben – VWheute berichtete mehrfach. Entschieden wird die Frage, ob die wohl rund 18.000 UVB-Vertragskündigungen dem Gesetz entsprechen. Laut Axa handelt es sich beim Produkt um eine Unfallversicherung mit entsprechender Kündigungsoption. Die Verbraucherschützer argumentieren, das Produkt wäre als Alternative zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung verkauft worden. Wenn das Produkt so behandelt wird, ist das Kündigungsrecht erheblich eingeschränkt. Die Verbraucherzentrale hatte gegen die erwähnten Kündigungen vor dem Landgericht Köln geklagt, im Januar 2021 verloren und Berufung eingelegt – Az. 20 U 21/21.

Das Vorgehen der Hamburger scheint Früchte zu tragen. Aktuell erklärt der OLG-Sprecher, dass das Gericht bei der letzten Verhandlung mitgeteilt habe, „dass die Berufung Aussicht auf Erfolg hat“. Gegenüber VWheute erklärt der Versicherer: „Der Senat des Oberlandesgerichtes Köln hat mitgeteilt, dass er der Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale Hamburg voraussichtlich folgen wird. Der Termin zur Urteilsverkündung wurde für den 17.12.2021 festgelegt. Die Entscheidung des Gerichts werden wir rechtlich prüfen und Revision zum BGH einlegen. Insoweit ist das Urteil nicht rechtskräftig.“

Weder das Urteil noch die Entscheidungsgründe liegen also bislang vor. Die Axa sieht sich weiter im Recht: „Unsere rechtliche Auffassung zu diesem Thema ist weiterhin eindeutig: Unser Vorgehen entspricht geltendem Recht. Das haben übrigens auch die Entscheidungen anderer Gerichte zu diesem Sachverhalt bestätigt.“

Das sagen die Verbraucherschützer

Dass die Angelegenheit letztlich vor dem Bundesgerichtshof landen wird, damit rechnet Sandra Klug von der Verbraucherzentrale Hamburg, wie sie im Telefongespräch mit VWheute erklärt. Bis dahin wolle sie das Urteil abwarten. Die Axa kennt den Weg zum BGH bereits. Kürzlich urteilte das Gericht, dass ihre PKV-Beitragserhöhungen teilweise nicht rechtens sind.

Autor: VW-Redaktion

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