Axa steht bei Unfall-Kombirente-Fall vor bitterer Niederlage

Das sieht nicht gut aus für den Versicherer. Im April 2020 hat die Verbraucherzentrale Hamburg beim Landgericht Köln Klage gegen die Axa Lebensversicherung AG eingereicht. Geklärt wird, ob die “Unfall-Kombirente ohne Beitragsrückgewähr“ (UVB) tatsächlich eine Unfallversicherung ist, die einseitig von Axa gekündigt werden kann. Das Gericht hat nun eine Entschädigung pro Verbraucherschützer angekündigt, wie eine Finanzzeitschrift meldet.

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