Unfall und Deckung: Wer haftet bei sich öffnender Motorhaube nach der Hauptuntersuchung?

Bildquelle: Mathias Westermann auf Pixabay

Motorhauben sollten während der Fahrt geschlossen sein. Das hat einen HU-Prüfer offenbar überrascht, weswegen es zu einem Unfall und einer gerichtlichen Schuldklärung kommen musste. Zwei Frauen fahren direkt nach der Abholung des Fahrzeugs von der Hauptuntersuchung auf der Stadtautobahn, plötzlich schlägt die Motorhaube auf und beschädigt das Auto total.

Der Fahrerin gelingt ein Parkmanöver auf dem Seitenstreifen ohne die Involvierung weiterer Verkehrsteilnehmer oder Objekte, das Fahrzeug ist dennoch nicht mehr zu retten. Der Mitarbeiter der Prüfstelle beteuert die ordnungsgemäße Schließung und mehrere Instanzen waren uneinig, wo die (Teil-) Schuld bei dem Vorfall lag.

Gutachter und Gericht einig

Die Schuld liegt beim Prüfer, was auch ein Sachverständiger bestätigte. Die Haube war nicht ordnungsgemäß verschlossen, der Schließmechanismus entfettet und trocken und aus diesem Grund nicht funktionell, erklärte das Oberlandesgericht Oldenburg (OLG). Der Prüfer hatte laut Gericht also nicht sichergestellt, dass die Haube ordnungsgemäß arretiert war. Eine andere Ursache kam laut dem OLG nicht in Betracht. Der Fahrzeughalter muss sich kein Mitverschulden anrechnen lassen, er erhält den Totalschaden wie auch die Rechtsanwaltskosten ersetzt.

Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg  (Aktenzeichen: 6 U 31/22) 

Autor: VW-Redaktion

Ein Kommentar

  • Helmut Schreiweis

    Gerade bei dem im Bild gezeigten BMW-Modell wäre dies nicht passiert, da bei diesem die Motorhaube hinten öffnet 😉

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