Axa macht bei Kündigungen Ernst

Hauptverwaltung der Axa in Deutschland. Quelle: Axa Deutschland

Die Axa hat ihre Ankündigung wahrgemacht und Kunden einer „Unfall-Kombirente ohne Beitragsrückgewähr“ gekündigt. Allerdings sei eine „Mehrheit“ der betroffenen Kunden in die Existenzschutzversicherung gewechselt, wird eine Unternehmenssprecherin beim Finanzportal boerse-online.de zitiert. Die Verbraucherschützer aus Hamburg haben bereits eine Klage angekündigt.

Demnach seien alle anderen Verträge gekündigt worden, heißt es in dem Bericht weiter. Allerdings seien diese zu den „individuellen Hauptfälligkeiten“ wirksam. „Wir nehmen unsere Verantwortung unseren Kunden gegenüber sehr ernst. Selbstverständlich bieten wir Alternativen zur Unfall-Kombirente an. Wir sind überzeugt, dass wir mit der Existenzschutzversicherung (ESV), dem Nachfolgeprodukt der UKR, eine hervorragende Lösung anbieten können, die in wesentlichen Aspekten höhere Leistungen beinhaltet als das bisherige Produkt, und damit den hohen Erwartungen unserer Kunden entspricht. Den Wechsel in die ESV haben wir so einfach wie möglich gestaltet: Wir haben allen Unfall-Kombirenten-Kunden schon seit mehr als einem Jahr bis 22.05.2019 angeboten, zu attraktiven Sonderkonditionen in die ESV zu wechseln“, betont eine Unternehmenssprecherin gegenüber VWheute.

„Die ESV ist klarer auf die Risiken und den Absicherungsbedarf der Versicherten ausgerichtet und wird den aktuellen Herausforderungen am Markt gerecht. Im Laufe der Aktionen hat ein Großteil unserer Kunden sich für die ESV entschieden. Dies zeigt die hohe Akzeptanz des neuen Produktes. Bei Kunden, die sich nicht für die ESV entschieden haben, haben wir – selbstverständlich unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben – von unserem Kündigungsrecht zur jeweils nächsten Hauptfälligkeit Gebrauch gemacht“, heißt es in einer Stellungnahme.

Verbraucherschützer wollen dagegen klagen

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat jedoch angekündigt, dagegen klagen zu wollen. Zwar gebe es noch keinen konkreten Zeitpunkt, aber „wir arbeiten daran“, wird VZ-Abteilungsleiterin Kerstin Becker-Eiselen zitiert. Eine geforderte Unterlassungserklärung habe die Axa nicht unterzeichnet. „Unser Vorgehen entspricht geltendem Recht „, so eine Unternehmenssprecherin weiter.

Die Axa selbst gibt sich indessen gelassen: „Wir haben keine Veranlassung gesehen, die Unterlassungserklärung der Verbraucherzentrale Hamburg zu unterzeichnen. Dies haben wir der VZHH schriftlich mitgeteilt und ausführlich begründet. Allein die Einreichung einer Abmahnung ist in keiner Weise ein Beleg für die Rechtmäßigkeit der dort erhobenen Vorwürfe. Unsere rechtliche Auffassung zu diesem Thema ist eindeutig: Unser Vorgehen entspricht geltendem Recht. Das beidseitige Kündigungsrecht ist vertraglich klar geregelt und gesetzlich verankert. Das Kündigungsrecht ergibt sich aus den AUB Ziffer 10.2 und allgemein für Versicherungsverträge aus § 11 VVG. Eine Klage liegt uns bislang auch nicht vor. „

Zum Hintergrund: Im Jahr 2006 hat die Axa eine Marktlücke erkannt, scheinbar. Als allgemeine Klagen aus der Bevölkerung über teure BUs oder Blockaden von Vorerkrankungen immer lauter wurden, reagierte der Versicherer mit einer Unfall-Kombirente. Ein Geistesblitz wurde zum Flop.

Am Ende wurde das Produkt nur wenige Jahre verkauft. Grund waren zu hohe Kosten. Nun will der Konzern die laufenden Verträge mit der Brechstange kündigen, und bot stattdessen eine Existenzschutzversicherung. Der Haken: weitaus schlechtere Konditionen. „Aufgrund des medizinischen Fortschritts steigen die Kosten in Ihrem Tarif Jahr für Jahr erheblich an. Dies führt dazu, dass wir unser Leistungsversprechen in diesem Tarif nicht mehr aufrechterhalten können“, schrieb Vorstand Thierry Daucourt im April 2018 den Kunden.

Die Axa selbst scheint sich jedenfalls damals wie heute auf der sicheren Seite zu wähnen. Ob sie dies tatsächlich auch ist, wird wohl nur noch ein Gericht entscheiden können.

Autor: VW-Redaktion