BSV-Streit: Allianz einigt sich mit weiterem Gastronomen auf außergerichtlichen Vergleich

Restaurant. Quelle: Bild von Nenad Maric auf Pixabay

Die Allianz hat mit dem Wirt des Münchner Restaurants „Guido al Duomo“ im juristischen Streit um die Betriebsschließungsversicherung (BSV) einen außergerichtlichen Vergleich geschlossen. Über die Details wurde nach Angaben des Versicherers jedoch Stillschweigen vereinbart.

So hätten die Richter der Handelskammer im Prozess einen „Versicherungsfall“ erkannt und die Zahlungsverweigerung der Allianz moniert, berichtet die Wirtschaftswoche. Ein Urteil dazu hätte laut Bericht in der kommenden Woche gefällt werden sollen.

Der Betreiber des italienischen Edelrestaurants „Guido al Duomo“ am Münchner Frauenplatz hatte die Allianz im November 2020 auf rund 160.000 Euro aus ihrer BSV verklagt. Dabei wolle der Versicherer um fast jeden Preis einer Verurteilung entgehen, berichtet die Wiwo unter Berufung auf Beobachter.

Im Fall der Gaststätte „Paulaner am Nockherberg“ hatte sich die Allianz bereits im Oktober 2020 außergerichtlich geeinigt. Nach Angaben des Landgerichts hatte Gastwirt Christian Schottenhamel die Klage gegen den Versicherer zurückgenommen. Details sind allerdings nicht bekannt. Gegenstand des Verfahrens war eine Klage der Betreiberin des Biergartens und Wirtshauses auf Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 1.134.000,00 Euro wegen der Corona-bedingten Betriebsschließung. Wie genau die Einigung zwischen beiden Seiten aussieht, ist nicht bekannt.

Derzeit sind etwa 100 Klagen am Münchener Landgericht anhängig, darunter auch der Bayerische Hof: So hat das Luxushotel in der bayerischen Landeshauptstadt die Allianz auf sechs Mio. Euro Betriebsausfall für die Zeit des Lockdowns von März bis Mai 2020 verklagt. Der Versicherer selbst wollte sich auf Anfrage von VWheute nicht zum laufenden Verfahren äußern. Allerdings gebe es „bislang noch kein Urteil in einem Fall, in dem Versicherungsbedingungen der Allianz zugrunde lagen. Grundsätzlich sind wir weiterhin der Meinung, dass kein Versicherungsschutz besteht“, betonte ein Unternehmenssprecher.

Eine klare Linie der Gerichte ist dennoch – bislang – noch nicht zu erkennen. Während das Landgericht Regensburg jüngst zugunsten der Dialog entschied, hatte das Landgericht München I erst Ende November 2020 der Klage von Jürgen Lochbihler, dem Wirt des Pschorr am Münchener Viktualienmarkt, stattgegeben. Demnach muss der Versicherer dem Gastronomen rund 465.000 Euro zahlen.

Die Allianz selbst hat unterdessen Nägel mit Köpfen gemacht: So will der Münchener Versicher die bisherigen Bestandsverträge in der BSV loswerden und bietet ihren Kunden – branchenübergreifend – neue Verträge an. Sollten diese das neue Angebot nicht annehmen, werden die bestehenden Verträge gekündigt. Andere Versicherer folgen dem Beispiel.

Autor: VW-Redaktion

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