11 Versicherer gegen die Allianz: Millionenschwerer Freshfields-Streit geklärt

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Die Allianz hat einen millionenschweren Rechtsstreit gewonnen, der im Kern des berüchtigten Cum-Ex-Skandals wurzelt und die Berufshaftpflichtversicherung der Anwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer betrifft. Das Landgericht München I wies eine Klage von elf britischen Versicherern ab, die von der Allianz die Rückerstattung von rund 35 Mio. Euro forderten.

Der komplizierte und bis heute weitreichende Cum-Ex-Skandal hat dem deutschen Fiskus Schäden in Milliardenhöhe zugefügt. Bei den Cum-Ex-Geschäften handelte es sich um hochkomplexe Aktientransaktionen rund um den Dividendenstichtag, die darauf abzielten, Kapitalertragsteuern mehrfach vom Finanzamt erstatten zu lassen, obwohl sie nur einmal entrichtet wurden.

Die internationale Großkanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer geriet in den Fokus der Ermittlungen, da sie Banken wie die Maple Bank in diesen fragwürdigen Geschäften beraten hatte. Die Frankfurter Maple Bank geriet aufgrund von Steuerrückforderungen in Höhe von 450 Mio. Euro im Jahr 2016 sogar in die Insolvenz.

Infolge der Cum-Ex-Affäre sah sich Freshfields selbst mit massiven Haftungsansprüchen konfrontiert. Ihre Berufshaftpflichtversicherer leisteten daraufhin Entschädigungszahlungen an die Kanzlei. Es geht um einen Betrag, der diese 35 Mio. Euro deutlich übersteigt, da Freshfields im Zusammenhang mit Cum-Ex-Beratungen Entschädigungszahlungen in dreistelliger Millionenhöhe geleistet haben soll.

Regressforderungen gegen die Allianz

An diesem Punkt kommt die Allianz ins Spiel: Freshfields hatte nämlich nicht nur bei einem Konsortium von (hauptsächlich britischen) Versicherern eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen, sondern auch bei der Allianz. Die elf Versicherer, die bereits Entschädigungszahlungen an Freshfields geleistet hatten, vertraten die Auffassung, dass auch die Allianz an diesen Zahlungen hätte beteiligt werden müssen. Sie klagten daher vor dem Landgericht München I auf Regress, um sich einen Teil der von ihnen gezahlten Summen von der Allianz zurückzuholen. Es ging konkret um die Forderung von rund 35 Mio. Euro.

Der Streit drehte sich dabei wohl auch um die genaue Auslegung der jeweiligen Versicherungspolicen und die Frage, ob die Allianz für diese spezifischen Schäden – und die Art der Cum-Ex-Geschäfte – mit in der Haftung stand. Die Allianz hatte sich in dem Rechtsstreit vehement verteidigt. Berichten zufolge soll der Münchener Versicherer die Position vertreten haben, dass es sich bei den Cum-Ex-Geschäften nicht um einen reinen Fall von Fehlberatung handelte, sondern um eine Straftat, und dass Freshfields möglicherweise von der Illegalität der Geschäfte gewusst habe.

Das Landgericht München I gab nun der Allianz Recht und wies die Klage der elf Versicherer ab. Das Urteil ist möglicherweise noch nicht rechtskräftig, sodass eine Berufung denkbar wäre. Für Freshfields selbst ändert das Urteil nichts an den bereits geleisteten Entschädigungszahlungen. Es betrifft lediglich die Verteilung der Lasten zwischen ihren verschiedenen Versicherern. Die Kanzlei hat stets betont, dass ihre Cum-Ex-Beratung im Rahmen der damals geltenden Gesetze erfolgt sei, auch wenn sich dies später als falsch herausstellte und die Kanzlei selbst Konsequenzen aus der Affäre ziehen musste.

Autor: VW-Redaktion

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