Erstes Cum-Ex-Urteil ebnet Weg für Prozesse gegen Versicherer

“Cum-Ex-Geschäfte gelten steuerrechtlich als problematisch”. Mit diesem Satz hat die Tagesschau die Untertreibung des Jahres bereits im März sicher. Aktuell ist der erste Prozess um die “problematischen” Cum-Ex-Geschäfte am Bonner Landgericht zu Ende gegangen. Die Urteile sind mild, aber es wurde geklärt, dass die Geschäfte nicht gesetzeskonform sind. Damit könnten auch die Versicherer wieder in den Fokus der Ermittler geraten.
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