Erstes Cum-Ex-Urteil ebnet Weg für Prozesse gegen Versicherer

Erstes Urteil im Cum-Ex-Prozess gefallen. Bild von WikimediaImages auf Pixabay

„Cum-Ex-Geschäfte gelten steuerrechtlich als problematisch“. Mit diesem Satz hat die Tagesschau die Untertreibung des Jahres bereits im März sicher. Aktuell ist der erste Prozess um die „problematischen“ Cum-Ex-Geschäfte am Bonner Landgericht zu Ende gegangen. Die Urteile sind mild, aber es wurde geklärt, dass die Geschäfte nicht gesetzeskonform sind. Damit könnten auch die Versicherer wieder in den Fokus der Ermittler geraten.

Wer sich nicht an den Cum-Ex-Skandal erinnert, mehrere Finanzinstitute haben mittels raffinierter Aktiengeschäfte den Staat und damit die Allgemeinheit um Milliarden betrogen – auch die Versicherungsbranche ist wohl involviert.

Im Wesentlichen werden bei Cum-Ex-Geschäften Aktien mit und ohne Dividendenanspruch am Dividendenstichtag so schnell verschoben, dass die Kapitalertragsteuer von den Finanzämtern doppelt oder sogar mehrfach erstattet wird. Clever sagten die Banker damals, betrügerisch sagten die Richter jetzt, die Mehrfacherstattung von Steuern sei als Straftat zu werten.

Die zwei im Bonner Prozess angeklagten britischen Aktienhändler wurden wegen Mittäterschaft beziehungsweise Beihilfe zur Steuerhinterziehung in besonders schwerem Fall zu Haftstrafen auf Bewährung von einem Jahr und zehn Monaten sowie zu einem Jahr verurteilt. Der härter bestrafte Angeklagte muss zudem Steuerschulden von rund 14 Millionen Euro zurückzahlen. Ob er das kann, ist fraglich, die D&O- oder Berufshaftpflichtversicherung fällt bei Betrug aus.

Vielleicht hilft ihm die in die Geschäfte involvierte Privatbank M.M. Warburg, die gut 176 Millionen Euro Steuerschulden zurückzahlen muss. Ein Einspruch wird erwartet, es ist wahrscheinlich, dass der Fall vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe enden wird.

Versicherer im Fokus

Der ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigamerklärt: „Entscheidend ist bei diesem Urteil nicht die Höhe der Strafen im konkreten Fall, weil die Angeklagten hier intensiv zur Aufklärung beigetragen haben. Entscheidend ist, dass das Landgericht die Strafbarkeit dieses Systems festgestellt hat. Das wird zwar vom Bundesgerichtshof nochmal überprüft werden. Aber das aktuelle Urteil legt auf jeden Fall die Grundlage für viele weitere Gerichtsverfahren zum Thema Cum-Ex.“

Ob die Höhe der Strafen tatsächlich „nicht entscheidend“ ist, mag jeder für sich entscheiden. Es werden aber in jedem Fall weitere Prozesse in der Sache folgen, damit dürfte auch die Versicherungsindustrie in den Fokus der Strafbehörden rücken, wie das bereits der Fall war.

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