Warum Vorstände im Cum-Ex-Skandal haften müssen

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Alles deutet darauf hin, dass die Cum-Ex-Geschäfte rechtswidrig waren. Somit klagen Banken gegen Depotbanken, gegen ehemalige Vorstände, Rechtsberater und gegen Versicherer. Awanlt Nicolas Nohlen sagt: „Wer pflichtwidrig berät, haftet für den Schaden.“

Die Cum-Ex-Geschäfte gelten als der größte Steuerskandal der deutschen Geschichte.  Bei den auch als Dividendenstripping bezeichneten Geschäften verkaufen Teilnehmer große Aktienpakete kurz vor der Dividendenzahlung von großen Börsenkonzernen und kaufen sie kurz nach dem Dividendentermin zurück. Sie bleiben also de facto im Besitz der Aktien, aber greifen durch Scheingeschäfte zusätzlich Steuererstattungen vom Staat ab.

Im September 2019 begann vor dem Bonner Landgericht der erste Prozess gegen zwei britische Aktienhändler. Sie sollen an den Cum-Ex-Geschäften mitgewirkt und so einen Schaden von mehr als 400 Mio. Euro verursacht haben. Der Tatbestand der Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall sei grundsätzlich erfüllt, hatten die Richter in einer Zwischenbilanz gesagt. Den Angeklagten droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Die beiden Händler haben vor Gericht bereits ausführlich ausgesagt.

Die Finanzämter fordern inzwischen unrechtmäßige erstatte Kapitalerstragssteuer von deutschen Landes – und Privatbanken sowie deren Depotbanken zurück. „Solche Forderungen sind am einfachsten durchzusetzen“, erklärt Experte Nicolas Nohlen dem Handelsblatt. „Die Finanzämter haben ein weites Ermessen bei der Entscheidung, gegen wen sie vorgehen. Manche der auf Rückerstattung in Anspruch genommenen Banken versuchen, sich gerichtlich gegen die Rückerstattung zur Wehr zu setzen. Andere nehmen die Rückerstattung hin und versuchen, sich bei anderen Beteiligten durch Regressforderungen schadlos zu halten“, sagt der Anwalt bei der Kanzlei Ashurst.

Dass das Finanzamt eine Steuer, die einmal abgeführt wurde, zweimal erstattet, ging vor allem dadurch gut, weil renommierte Beratungsfirmen wie Ernst & Young in Prüfberichten gutgeheißen haben. Diese Beratungsfirmen müssen wahrscheinlich eine hohe Schadensumme erstatten. „Jeder Berater, ob rechtlicher Berater oder nicht, hat stets pflichtgemäß zu beraten. Wer pflichtwidrig berät, haftet für den dadurch verursachten Schaden“, sagt Nicolas Nohlen.

Einige Banken versuchen bereits gegen ehemalige Vorstände vorzugehen. Nohlen: „Grundsätzlich sind Vorstände einer Bank, die ihre Pflichten verletzen, der Bank zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Zu den Pflichten von Vorstandsmitgliedern gehört die Beachtung von Recht und Gesetz. Wenn die Cum-Ex-Geschäfte also rechtswidrig waren, besteht ein hohes Risiko, dass in die Geschäfte einbezogene Vorstände pflichtwidrig gehandelt haben und für einen etwaigen Schaden aus den Geschäften haften.“ Nohlen ergänzt: „Eine Haftung kann ausgeschlossen sein, etwa wenn ein Vorstand auf einen erteilten Rechtsrat oder ein Rechtsgutachten, das die Cum-Ex-Geschäfte als zulässig einstuft, vertrauen durfte. An ein solches Vertrauen werden laut Bundesgerichtshof allerdings strenge Anforderungen gestellt.“

Für die D&O-Versicherer dürfte nur relevant sein, ob den Akteuren strafrechtlich relevantes oder vorsätzliches Verhalten nachgewiesen werden kann. Dann entfällt in aller Regel der Versicherungsschutz.

Autor: VW-Redaktion

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