Klagen gegen EY und Bafin im Wirecard-Skandal
Das Image ist bereits ramponiert, jetzt könnte es auch noch richtig Geld kosten. Mehrere Kanzleien bereiten Klagen gegen die Bafin und die Prüfungsgesellschaft EY vor. Die Vorwürfe gegen die Aufseher sind nicht neu, doch auch die Bafin hat stichhaltige Argumente für ihr Verhalten. Ist es am Ende ein systemisches Problem?
Der Anwalt Michael Leipold arbeitet im Auftrag von rund 300 geschädigten Wirecard-Anlegern an einer Klage gegen EY. Das Unternehmen habe „über mehrere Jahre falsche Jahresabschlüsse testiert“, dadurch seien Anlegern wichtige Informationen vorenthalten worden, meldet die berichtende FAZ. Das Unternehmen äußert sich nicht zum Sachverhalt und schreibt: „Bei EY ist diese Klage nicht eingegangen. Wir können keinen Kommentar dazu abgeben.“
Möglicherweise ist Schweigen keine schlechte Unternehmensstrategie, wie die Bafin wohl bald klageweise erfahren wird. Deren Präsident Felix Hufeld hatte im Wirecard-Skandal offen Fehler eingeräumt, doch des einen Aufrichtigkeit ist des anderen Material. „Der oberste Repräsentant der Behörde spricht selbst von Versäumnissen und hat damit den Grundstein für die Schadenersatzklage gelegt“, sagt Leipold. Die Chance auf eine Klage seien gestiegen.
Die Berliner Rechtsanwälte Marc Liebscher und Wolfgang Schirp bereiten bereits eine Sammelklage wegen Staatshaftung gegen die Bundesrepublik Deutschland vor. Grund ist das „krasse Versagen der deutschen Aufsichtsbehörden“ im Fall Wirecard. Die Anwälte wollen Schadenersatz für ihre Mandanten erstreiten, dabei wird um Millionen gehen, den Wirecard hat mittlerweile Insolvenz angemeldet.
Kritik an der Aufsicht
Im Kern sind es immer dieselben Vorwürfe. Die Bafin wäre gegenüber den Unternehmen zu nachsichtig und würde sich bei Überprüfungen auf Drittanbieter wie Wirtschaftsprüfer oder die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) verlassen, anstatt selbst vor Ort tätig zu werden. Unter den Kritikern finden auch prominente Namen wie der Finanzminister Olaf Scholz, Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter oder auch Michael Findeisen, langjähriger Referatsleiter im Bereich Geldwäsche und Zahlungsverkehr im Bundesministerium für Finanzen. Zudem wollen mehrere versicherungsnahe Verbände die vermeintliche Schwäche der Bonner Aufseher nutzen, um die Übertragung der Aufsicht über die Finanzanlagevermittler zu verhindern.
Im vorliegenden Fall wird unter anderem kritisiert, dass es bereits im Jahr 2019 konkrete Vorwürfe gegen den Münchner Zahlungsabwickler gab, die allerdings nicht zu einer umfangreichen Sonderuntersuchung geführt haben. Die FAZ schreibt, dass die Bonner trotz „zahlreicher Hinweise auf möglichen Bilanzbetrug nur mit minimalem Aufwand überprüft“ hätten. Bei der mit dieser Untersuchung beauftragten DPR wäre nur ein einzelner Mitarbeiter mit der Aufgabe beschäftigt gewesen. Das sei zu wenig, um ein internationales Konstrukt wie Wirecard zu überprüfen. Für die DPR hat das Konsequenzen, das Bundesjustiz- und das Bundesfinanzministerium werden den Vertrag mit dem Unternehmen laut der Zeitung kündigen.
Das sagt die Bafin
Die Aufsichtsbehörde schreibt auf die Vorwürfe angesprochen: „Die Bafin beaufsichtigt aktuell ausschließlich die Wirecard Bank AG, nicht die Wirecard AG. Gegenüber Letzterer hatte und hat die Bafin daher keine formalen Prüfungsrechte.“ Die Behörde habe bereits Mitte Februar 2019 bei der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) eine Bilanzprüfung veranlasst. Bilanzierungssachverhalte börsennotierter Unternehmen prüft in Deutschland „auf erster Stufe die DPR“.
Außerdem hat die Bafin „bereits Ende Januar 2019, also unmittelbar nach Aufkommen der Vorwürfe gegen die Wirecard AG, eine breit angelegte Marktmanipulationsuntersuchung gestartet“. Diese war beidseitig angelegt und betraf „mutmaßliche Short-Attacken einerseits“ und potenzielle „manipulative Information des Kapitalmarktes durch Wirecard AG“ selbst.
Ob das vor Gericht ausreichen wird, müssen die zuständigen juristischen Gremien entscheiden. Am Ende ist die Frage, ob Bafin und Politik damit zufrieden sein können, wenn sich die obersten Aufseher bei essenziellen Frage auf Drittanbieter verlassen müssen.
Autor: VW-Redaktion
Wer schnell ist, kann vielleicht auch beim Vorstand noch was holen. Angeblich hat der ja gerade Aktien für >100 Mio. versilbert. Sollte also (noch) liquide sein.
Tja, da hat der Staat mal wieder seine Bürger abgezockt. Markus Braun wird aus der Sache mit maximal zwei Jahren haft und ein paar Hundert Millionen gehen. Der lacht über Euch Kleinanleger.
Was macht man mit so einem?
Da werden sich sicher einige nach neuen Jobs im Audit umschauen.