Neues Gesetz: Rechtsschutzversicherern droht Mehraufwand in Millionenhöhe

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Ab dem 1. Juni ziehen in Deutschland die Kosten für den Zugang zum Recht kräftig an. Grund ist das Inkrafttreten des Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetzes. Damit werden unter anderem die Gebühren für Rechtsanwälte und Gerichte angehoben. Spürbare Folgen für Verbraucher und Versicherer sind zu erwarten, berichtet der GDV.

„Allein für die Rechtsschutzversicherer rechnen wir durch das neue Gesetz mit Mehrkosten von rund 250 Millionen Euro im Jahr“, prognostiziert Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des GDV.

Zuvor hatte 2021 die Kostenrechtsnovelle für eine deutliche Erhöhung der Gebührensätze gesorgt. Seitdem ist der finanzielle Aufwand für juristische Auseinandersetzungen kontinuierlich gestiegen.

Aktuell verfügen laut GDV rund 60 Prozent der Haushalte über eine Rechtsschutzversicherung. Diejenigen, die diese Absicherung nicht haben, müssen die steigenden Kosten aus eigener Tasche bezahlen. Neben den steigenden Gebühren haben die durch die Inflation angestiegenen Streitwerte großen Einfluss auf die Einkünfte von Anwälten.

Die steigenden Kosten könnten dazu führen, dass Verbraucher rechtliche Schritte zunehmend scheuen. „Wenn die Kosten stetig steigen, wächst das Risiko, dass immer mehr Menschen auf die Durchsetzung ihres Rechtes verzichten“, mahnt Käfer-Rohrbach. Eine vom Bundesjustizministerium beauftragte Studie zur rückläufigen Fallzahl an Zivilgerichten stützt diese Einschätzung: Fast 60 Prozent der befragten Mandanten verzichten demnach aus Kostengründen auf eine Klage. Über die Hälfte der Anwälte rät wegen der hohen Kosten aktiv von einem Verfahren ab.

Trotz des digitalen Wandels und des zunehmenden Einsatzes von künstlicher Intelligenz in der juristischen Praxis bleibt das Gebührenrecht unverändert analog, kritisiert der GDV. Die Gesetzesnovelle verpasse die Chance, das System an die Realitäten des 21. Jahrhunderts anzupassen. Bei Massenverfahren wie im Diesel-Skandal hätte die industrielle Bearbeitung standardisierter Mandate zu erheblichen Kostensenkungen führen können, die bislang nicht gebührentechnisch abgebildet werden, schreibt der Berliner Verband.

Auch Tätigkeiten, die durch den Einsatz von KI effizienter werden, etwa in der Recherche oder der Erstellung von Schriftsätzen, sollten im Gebührenrecht Berücksichtigung finden.

Im Jahr 2024 existierten in Deutschland rund 27,3 Millionen Rechtsschutzversicherungsverträge. Die Versicherer regulierten über 4,8 Millionen Fälle mit einem Gesamtaufwand von rund 3,8 Milliarden Euro. Etwa 80 Prozent der Kosten entfielen auf Anwaltsgebühren.

Autor: VW-Redaktion