„Fast alle Versicherungen missachten gesetzlichen Vorgaben für PKV-Beitragserhöhungen“ – ist das tatsächlich so?

Der Bundesgerichtshof entschied zugunsten der Axa. Quelle: BGH

„Für die gebeutelten Versicherten ist Hoffnung in Sicht, denn aktuell läuft eine erfolgreiche Klagewelle gegen die vergangenen Erhöhungen fast aller Versicherungsanbieter.“ Das schreibt der Anwalt Ilja Ruvinskij und spricht von PKV-Rückzahlungen in „fünfstelliger Höhe“. Doch so eindeutig ist die Sachlage nicht.

Die Rückerstattungen sind möglich, weil „fast alle Versicherungen“ in den letzten Jahren die gesetzlichen Vorgaben für Beitragserhöhungen missachtet haben, schreibt der Anwalt – VWheute berichtete über die Fälle ausführlich. Die Begründungen der Erhöhungen seien „insbesondere in den vergangenen Jahren fast immer spärlich“, der Informationsgehalt „dünn“ gewesen.

„Der Kunde muss erkennen können, warum sich gerade sein Beitrag erhöht hat. Diese eigentlich geringe Anforderung wurde aber in den letzten Jahren in vielen Fällen nicht erfüllt“, erklärt Ruvinskij.

Die Liste gewonnener Verfahren lasse „sich sehen“. Neben der AXA und der zum Ergo-Konzern gehörenden DKV in Köln, gab es am LG Frankfurt ein Urteil gegen die Barmenia (Az. 2-23 O 198/19). Darüber hinaus gewannen Kläger auch in München gegen die Bayerische Beamtenkrankenkasse. Die Rückerstattungsbeträge lagen „zwischen 3.500 und über 10.000 Euro“.

„Wir haben im Rahmen unserer Prüfung bei fast allen Versicherungen die gleichen Fehler gefunden. Entsprechend haben wir gegen nahezu alle Unternehmen Klagen eingereicht. In den allermeisten Verfahren ist absehbar, dass sich die Gerichte dem OLG Köln anschließen werden“, erklärt Ruvinskij. „Allianz, DKV, Central Krankenversicherung bzw. Generali oder Signal Iduna“ – die Liste umfasse „praktisch alle Versicherungen“.

Die Versicherer wehren sich

Einige der angegriffenen Unternehmen haben den Kampf gegen die Urteile bereits aufgenommen. So schrieb beispielsweise die Axa, dass sie der „festen Überzeugung“ ist, die Anpassungen „ordnungsgemäß durchgeführt“ zu haben und vor dem BGH final recht zu bekommen. Tatsächlich sind die Urteile nicht so eindeutig, wie der Anwalt in seiner Pressemitteilung Glauben macht.

Die Beitragserhöhungen, wie zuletzt von der Debeka, und die folgende Berichterstattung lassen den Eindruck entstehen, als werde ständig und maßlos erhöht. Das ist aber nicht der Fall. Wann die Versicherer erhöhen müssen, ist gesetzlich geregelt. Zudem zeigt eine Studie des Forschungsinstituts IGES dass die Beiträge in der PKV „langfristig nicht stärker steigen als in der Gesetzlichen Krankenversicherung“.

Allerdings hilft das nicht, wenn sich die Rechtsaufassung von Ruvinskij vor dem BGH durchsetzen wird. Das Urteil wird mit Spannung erwartet.

Autor: VW-Redaktion

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