Mangelhafte PKV-Beitragsbegründung: Nach der Axa verliert auch die Barmenia

OLG Frankfurt. Quelle ebenda.

Mit der Barmenia hat ein weiterer PKV-Anbieter eine gerichtliche Niederlage wegen einer mangelhaften Beitragserhöhung erlitten. Im Februar erstritt der Anwalt Ilja Ruvinskij einen Sieg gegen die Axa wegen einer nicht ausreichenden Erhöhungsbegründung, nun hat es den Versicherer mit Sitz in Wuppertal getroffen.

Die PKV kommt nicht zur Ruhe. Im Treuhänderprozess musste bis vor den BGH gezogen werden, um die Rechtmäßigkeit der Beitragsanpassungen durch den Treuhänder zu legitimieren. Schon damals sprachen die beteiligten Anwälte davon, dass es noch andere Wege gäbe, die PKV-Erhöhungen nachträglich zu kassieren. Ein Weg war die jetzt von Anwälten bevorzugte Methode, die Begründung der Erhöhung juristisch anzugreifen, denn diese muss plausibel und ausführlich begründet sein. Das tat Ruvinskij im Februar gegen die Axa, genau das hat er jetzt mit Erfolg gegen die Barmer getan.

Das Frankfurter Landgericht sprach laut dem Anwalt ein „weiteres, richtungsweisendes Urteil über unwirksame Beitragserhöhungen der PKV“. Der nächste große PKV-Anbieter sei über seine „mangelhaft begründeten“ Prämienerhöhungen gestolpert. Die Versicherer würden „oberflächliche, nichtssagenden Textbausteinen“ verwenden, was nicht ausreiche.

Das sagt der Versicherer

Die Barmenia schreibt auf Anfrage: „Das Landgericht Frankfurt vertritt die Auffassung, dass die Begründungsschreiben der Barmenia zur Beitragsanpassung nicht ausreichend sind. Wichtig in diesem Kontext ist der Aspekt, dass die den Beitragsanpassungen zugrundeliegende Kalkulationen stets korrekt erfolgten.“

Es sieht nicht so aus, als wäre das Ende der Klagewelle erreicht: “ Schon lange vor unserem aufsehenerregenden Urteil gegen die Axa Anfang des Jahres haben wir natürlich auch die Erhöhungen der anderen Versicherer überprüft und dort die gleichen Fehler gefunden. Entsprechend haben wir gegen nahezu alle Versicherer Klagen eingereicht. Das Urteil des Landgerichts Frankfurt war zu erwarten. Natürlich sind wir erfreut, dass unsere Auffassung erneut bestätigt wurde.“

Im Fall der Barmenia summiert sich die Rückerstattung für den Kunden auf über 10.000 Euro, erklärt der Anwalt. Wenn das Modell auch von den weiteren juristischen Instanzen bestätigt werden sollte, kämen auf die Versicherer wohl vielfach höhere Schäden zu. Ruvinskij spricht von „schätzungsweise mehreren Milliarden“.

Autor: VW-Redaktion

22 Kommentare

  • Hallo zusammen, muss jetzt jeder selbstständig gg. den jeweiligen Versicherer aktiv werden oder wird seitens Gericht oder verurteilten Versicherer eine generelle Korrektur veranlasst?

    MfG,
    Klaus

  • Hallo ist das Urteil, so begründet das die Beitragsanpassung generell zurück genommen werden muss. Oder muss ich klagen?

  • Hallo, leider hat unsere Regierung zuviel Angst diese Institutionen endlich zu verbieten, warum auch immer. Die PKV’s machen mit den Versicherten was sie wollen. Da gibt es noch eine Menge andere Punkte, die rigoros unter der Decke gehalten werden. Leider haben die Versicherten keine Lobby. Glückwunsch an die mutigen Anwälte. MfG Heinz

  • Wie oder was muss ich tuen um eine beitragsrückerstattung oder einen günstigeren Tarif zu bekommen. Ich zahle derzeit 629, € im Standart Tarif. Bin 62 Jahre alt.

  • Es ist eine Schande, dass die Prüfer der Beitragserhöhungen von den Krankenkassen bezahlt werden. Das Ergebnis steht also schon vorher fest!!
    Solange Lobbyisten im Kanzleramt ein und aus gehen wird sich bei unseren Politikern nichts ändern.
    Vor 4 Jahren musste ich in den Einsteigertarif wechseln und habe dann Erhöhungen von jeweils 16 Prozent erhalten. Wo gibt es das sonst??

  • Rosmarie Sprößig

    Bin bei der Axa versichert. Was muss ich tun um eine Beitragsrückerstattung zu erhalten.

  • Lieber Herr Dombrowski, ich bin 65 Jahre alt und im gesetzlichen Tarif Krankenversicherung für Rentner. Bekomme Altersrente, Betriebspension, Pensionskasse und muss für die Einmalleistung meiner Direktversicherung Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge bezahlen. Mein Beitragsanteil beiträgt 652,61 €, die Rentenversicherung zahlt noch zusätzlich 175,86 €. Da ich dadurch über die Beitragsbemessungsgrenze komme, zieht noch nicht mal der KV Freibetrag für Betriebsrentner (seit 2020, 159,25€ Freibetrag). Da die Beitragsbemessungsgrenze jährlich steigt, diese Jahr um 150€, zahle ich somit auch jedes Jahr mehr. Sie sind also letztendlich mit Ihrer privaten Krankenversicherung gut bedient.

  • Kurbjuhn, Dagmar

    Wie sieht es mit der Versucherubgskammer Bayern aus?
    Der Beitrag wurde 2020 für mich um 50,- € und für meinem Mann um 70,- € erhöht. Wir zahlen nun mtl. 785,26 €.
    Außerdem müssen wir nun jãhrlich einen Eigenanteil von 204,- € bezahlen. Da unser Tarif nur 85% der Kosten übernimmt.
    Ist so eine Erhöhung rechtens?

  • Hallo zusammen,
    Mag sein das wieder irgendeine Formulierung nicht ausreichend gewesen ist aber jetzt „Milliarden“ zurückfordern ist doch nicht der richtige Weg!(reine Winkeladvokaten)

    Wie Reichstein es bereits beschrieben hat,Menschen haben sich die pkv selber ausgesucht!

    Die bbg der gkv steigt jedes Jahr und es trifft immer die, die eh das meiste in die sozialen Töpfe einzahlen.
    Gegen diese Erhöhungen kann man sich nicht mal gerichtlich wehren weil die Werte der sozialen Sicherung vom Gesetzgeber gemacht werden.

    Ich bin mit meiner pkv (debeka) sehr zufrieden und werde keine Anstrengung vornehmen Geld zurückzubekommen!
    Die Alternative wäre nämlich gkv mit noch höheren Beiträgen!

  • Ja, die PKV muss einen Dämpfer bekommen, denn die, die die Erhöhung für gut heißen, sind noch bei der Pkv als Angestellte geführt, somit ist jeder Kommentar überflüssig.

  • Gerhard Reinert

    Bin 71 und seit 51 Jahren in der SDK [Süddeutsche PKV]. Kann keine bessere PKV nennen! Sehr zufrieden!

  • Also bei manchen Beiträgen hier fragt man sich schon ob wir alle in der gleichen Welt leben.
    Es hindert einen niemand daran, Versicherungsbedingungen zu lesen, sich Unklarheiten erklären zu lassen und bei Verstoß gegen einen vereinbarten Vertrag dagegen vorzugehen – wie in dem oben beschriebenen Fall z.B. juristisch. Dieses System funktioniert nachweislich – s.o.
    Und wenn ich mit Versicherungsbedingungen nicht einverstanden bin, habe ich in Deutschland das Recht NICHT zu unterschreiben und ein anderes Angebot anzunehmen.

    Grüße

  • Samuel Klamer

    Eine Riesensauerei mit den Beitragserhöhungen bei der Barmenia, unter dem “ DeckMantel “ : ES WURDE VON DER TREUHANDGESELLSCHAFT GEPRÜFT.
    Wenn man das dann liest, denkt man dass es schon seine Richtigkeit haben wird, aber wenn dann solche Sachen aufgedeckt werden, dann findet man keine Worte mehr, Danke an die mutigen
    Anwälte.
    Hoffentlich ist das noch nicht das Ende der Fahnenstange und diejenigen PKV’s
    richtig zur Kasse gehen müssen und in
    Eigenregie das wieder in Ordnung bringen, sollte das nicht der Fall sein, nach
    einer angemessenen Zeit, würde ich Privatklage einreichen.

  • Nachdem ich 55 Jahre alt geworden bin und nicht mehr aus der PKV raus konnte, hat die Versicherungskammer Bayern meinen Beitrag zum Jahreswechsel um 27% erhöht.
    Und das nach fast einem ganzen Leben bei dieser Versicherung.
    Kann man nun etwas tun?
    Danke.

  • Ich hab meine PKV seit 2000, damals noch mit der DBV-Winterthur Tarif Vision B, Monatsbeitrag incl AG Zuschuss 380 €.
    Die wurde dann von der AXA geschluckt.
    Aktuell bezahle ich 687 € im Monat, Anfang 2019 gab es eine Erhöhung von 509 € auf 682 €, schlappe „“173″“ €.
    Es wird immer mehr ein Fass ohne Boden, bin jetzt 53 Jahre alt.

  • Ganz klar. Warum gibt es verschiedene krankenversicherungssysteme und Möglichkeiten?
    Das gehört schon lange abgeschafft und eine Versicherung für alle als Krankenversicherung.
    Warum ist dies nicht möglich ? Wäre seit Jahren überfällig. Siehe Österreich.

  • „die mutigen Anwälte“ 🙂

  • Samuel Klamer

    Eine Krankenversicherung für alle!
    Warum wird das nicht gemacht?
    Ich habe in verschiedenen Talkshows
    schon Antworten gehört, wie zum Beispiel: Die ganzen Arztpraxen könnten sich finanziell nicht halten ohne PKV’s.
    Das heißt also, die sanieren sich alle auf unsere Kosten!

  • Arthur Franz

    Bei mir wurde im Dezember erhöht und im April nochmal 15%
    Was kann man dagegen machen

  • Dirk Rüffer

    War auch privat in Deutschland versichert,bin jetzt in der Schweiz versichert.
    Meine Frage: Warum kann man sich in der teuren Schweiz günstiger versichern,als im Billiglohnland Deutschland.Das Land stinkt hier gewaltig.

  • Habe mich bei AXA kundig gemacht, AXA weißt alles von sich und erläutert, dass das Urteil noch garnicht rechtskräftig sei. Außerdem gäbe es Signale von OLG Köln und OLG Celle sowie fünf anderen OLG, die sich hinter die Entscheidung der Beitragsanpassung stellten. AXA bezieht sich ebenfalls darauf, dass Revison zugelassen sei. Außerdem wäre es eine Einzelfallentscheidung, die nicht alle Versicherten betrefen würde.Ansprüche anderer Versicherungsmitglieder von AXA ergäben sich nicht.
    Meine Frage wäre jetzt, warum wird ein Erfolg von Herrn Ilja Ruvinskij so herausgehoben, wenn das Urteil noch garnicht rechtskräftig ist?
    Hat der Mann es so nötig Reklame für sich zu machen?
    Kann der Leser weiterhin erfahren, wie das Hornberger Schiessen ausgegangen ist? Auch die Bürger von Schilda lassen grüssen.

  • Endlich werden die Beitragserhöhungen der PKV geprüft und hoffentlich für nicht rechtens erklärt.
    Ich bin seit 20 Jahren bei der AXA , zZ. zahle ich 30% meiner Rente an die KV . Die Begründungen halte ich auch für haltlos, da gleichermaßen Leistungen gekürzt oder wegfallen. Jährlich setze ich mich mit der AXA auseinander ohne Erfolg.- Tarifänderungen sind noch teurer und inakzeptabel.
    Hoffentlich werden den PKV die Grenzen aufgezeigt!!!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

3 × 1 =