Neues BSV-Urteil: Dialog muss nicht für Corona-Schließung zahlen
Eine neue Entscheidung im juristischen Dauerstreit um die Betriebsschließungversicherung: So muss die Dialog einem Regensburger Gastronomen keine Entschädigung für die coronabedingte Schließung zahlen. Dies hat das Landgericht Regensburg am Freitag entschieden.
So hatte der Geschäftsführer des Hacker-Pschorr-Wirtshauses im Alten Augustiner-Kloster am Regensburger Neupfarrplatz wegen der Schließung seines Betriebes im Frühjahr auf die Zahlung von etwa 125.000 Euro verklagt. Die entsprechende Police hatte der Gastronom bereits 2013 abgeschlossen, berichtet das Online-Magazin Regensburg-Digital.
Das zuständige Landgericht wies die Klage jedoch mit Verweis auf die Versicherungsklauseln zurück, da „kein Versicherungsfall“ vorliege. Die Richterin verwies laut Bericht in ihrer Urteilsbegründung auf die „Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung gegen die Folgen einer Betriebsschließung infolge Seuchengefahr“. Dabei sei das Coronavirus nicht in der „abschließenden“ Liste der versicherten meldepflichtigen Krankheiten benannt.
Demnach sei es zwar richtig, dass die Betriebsschließung aufgrund „von meldepflichtigen Krankheiten oder Krankheitserregern“ versichert sei. Allerdings stehe dort nichts von „meldepflichtigen Krankheiten oder Krankheitserregern nach dem IfSG“, heißt es weiter. Derzeit sind noch weitere ähnliche Klagen mehrerer Gastronomen aus Regensburg vor dem Landgericht anhängig.
Eine klare Linie der Gerichte in der Frage der BSV ist also weiterhin nicht zu erkennen. Erst Ende November hatte das Landgericht München I der Klage von Jürgen Lochbihler, dem Wirt des Pschorr am Münchener Viktualienmarkt, stattgegeben. Demnach muss der Versicherer dem Gastronomen rund 465.000 Euro zahlen.
Derzeit sind etwa 100 Klagen am Münchener Landgericht anhängig, darunter auch der Bayerische Hof: So hat das Luxushotel in der bayerischen Landeshauptstadt die Allianz auf sechs Mio. Euro Betriebsausfall für die Zeit des Lockdowns von März bis Mai 2020 verklagt. Zudem verklagt der Münchener Edel-Italiener “Guido al Duomo” die Allianz auf 160.000 Euro aus der BSV. Ein Urteil soll allerdings wohl erst im Januar 2021 gefällt werden.
Im Fall der Gaststätte “Paulaner am Nockherberg” hat sich die Allianz bereits außergerichtlich geeinigt. Nach Angaben des Landgerichts hatte Gastwirt Christian Schottenhamel die Klage gegen den Versicherer zurückgenommen. Details sind allerdings nicht bekannt.
Autor: VW-Redaktion