Neues US-Urteil: Donald Trump beging Versicherungsbetrug

Donald Trump hat eine Kandidatur für die Präsidentschaftswahlen Ende 2024 offiziell verkündet. (Bildquelle: Gage Skidmore/flickr/https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/)

Ein New Yorker Richter stellt fest, dass Donald Trump den Wert seiner Immobilien künstlich aufgeblasen hat. Die bei Banken und Versicherern eingereichten Jahresabschlüsse der Trump Organization enthalten „eindeutig betrügerische Bewertungen“. Trump argumentiert mit einem Haftungsausschluss. Das geforderte Strafmaß ist hoch.

Der Ex-Präsident, seine Söhne sowie leitende Mitarbeiter haben den Wert der Trump Organization in Geschäftsberichten systematisch zu hoch angesetzt, um zu günstigeren Konditionen an Kredite und Versicherungsverträge zu kommen, so lautet die vorläufige Entscheidung von Richter Judge Arthur Engoron. Die Manipulierung des Firmenwerts ist Betrug. Der Schuldspruch steht fest, aber die Höhe der Strafe wird in dem am kommenden Montag beginnenden Prozess erst ermittelt. Die New Yorker Generalstaatsanwältin Letitia James will, dass Trump 250 Mio. US-Dollar als Wiedergutmachung zahlt und ihm zusätzlich verbietet, in Zukunft in New York Geschäfte zu machen. Eine Gefängnisstrafe droht dem Ex-Präsidenten in diesem Zivilverfahren nicht. Anders sieht das in vier Strafverfahren aus, in denen Trump in diesem Jahr angeklagt wurde. Ein abschließendes Urteil wird für Dezember erwartet. Nur der Richter entscheidet ohne Geschworene.

Quadratmeterzahl ist subjektiv?

Wie zu erwarten war, kündigten Trumps Anwälte an, in Berufung zu gehen. Der Ex-Präsident selbst nannte den Prozess „eine Hexenjagd, wie sie es noch nie gegeben hat“. Die Familienholding Trump Organization soll zwischen 2011 und 2021 Vermögenswerte um Milliarden von US-Dollar zu hoch angegeben haben, um „Kredite und Versicherungen zu vorteilhafteren Konditionen zu sichern und beizubehalten“, heißt es den Gerichtsdokumenten. Das Vorgehen habe den Beschuldigten „Hunderte Millionen Dollar an unrechtmäßig erworbenen Ersparnissen und Profiten“ beschert.

Beispielsweise hat Trump die Größe seiner Wohnung im Trump Tower jahrelang mit rund 2.800 Quadratmeter angegeben, obwohl sie tatsächlich etwa nur 1.000 Quadratmeter aufwies. Dadurch sei die Immobilie um bis zu 200 Millionen US-Dollar überbewertet gewesen. Der Richter befand Trumps Einwände für absurd, wie z. B. die Behauptung, dass die Quadratmeterzahl subjektiv sei.

Der Wert seines Anwesens Mar-a-Lago in Florida soll in den Finanzdokumenten sogar um 2.300 Prozent aufgebläht worden sein. In Gerichtsakten behauptete Trump, Mar-a-Lago sei zwischen 426,5 und 612,1 Mio. Dollar wert. Ein von Richter Engoron zitierter Gutachter schätzte den Marktwert jedoch auf 18 bis 27,6 Mio. Dollar.

Trump argumentiert mit Haftungsausschluss

Trumps Gegenargument stützte sich auf einen Haftungsausschluss in den Finanzberichten, die er Banken und Versicherern vorlegte. Er argumentierte, dieser Haftungsausschluss entbinde ihn von der Zuverlässigkeit der darin enthaltenen Informationen. Richter Engoron wies dieses Argument kurz und bündig zurück und stellte fest, dass solche pauschalen Ausschlussklauseln nicht erlaubt sein sollten, um ungenaue Aussagen zu schützen, insbesondere wenn sie reale Auswirkungen haben, wie etwa in der Versicherungsbranche. „In der Welt der Angeklagten … entlastet ein Haftungsausschluss einer Partei, der die Verantwortung auf eine andere Partei abwälzt, die Lügen der anderen Partei“, so Engoron.

Autor: VW-Redaktion

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