Wenn der Cyberschaden zum D&O-Fall wird

Die Gefahr von Cyberschäden bleibt konstant hoch. In der Theorie deckt eine bestehende Cyberversicherung den Cyberschaden vollständig ab. In der Praxis regulieren Cyberversicherer die entstandenen Schäden jedoch mitunter nur teilweise oder gar nicht. Wenn ein Managementfehler Grund für die Leistungskürzung ist, kann der D&O-Versicherer in der Pflicht sein. Eine juristische Einordnung von Dr. David Ulrich und Petra Ruf.
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