Cybererpressung: Lösegeldzahlung können Rettungskosten sein

v. links: Prof. Dr. Robert Koch (Universität Hamburg), Dr. Dan Schilbach (Noerr Rechtsanwälte), Jens Krickhahn (Allianz Commercial), David Bruckschen (Deutsche Telekom Assekuranz), Sabine Pawig-Sander (Finlex GmbH) und Volker Ahrens (SAP). (Bildquelle: GVNW/Jörn Wolter)

Werden Unternehmen von Cyberkriminellen erpresst, könnten in bestimmten Fällen Lösegeldzahlungen als Rettungsaufwendungen gelten. Dann werden diese Zahlungen von der Cyberversicherung getragen, obwohl sie gar nicht explizit versichert sind. Das ist das Ergebnis einer Diskussion auf der Fachtagung „Cyber und Financial Lines“ des Gesamtverbandes der versicherungsnehmenden Wirtschaft (GVNW).

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