Cybererpressung: Lösegeldzahlung können Rettungskosten sein
Werden Unternehmen von Cyberkriminellen erpresst, könnten in bestimmten Fällen Lösegeldzahlungen als Rettungsaufwendungen gelten. Dann werden diese Zahlungen von der Cyberversicherung getragen, obwohl sie gar nicht explizit versichert sind. Das ist das Ergebnis einer Diskussion auf der Fachtagung „Cyber und Financial Lines“ des Gesamtverbandes der versicherungsnehmenden Wirtschaft (GVNW).