BFH fällt richtungsweisendes Urteil

Mit Urteil vom 5. Juni 2024 (Az: I R 3/22) hat der Bundesfinanzhof erstmals zur Bestimmung des steuerlichen Dotationskapitals einer Versicherungsbetriebsstätte höchstrichterlich Stellung bezogen und ein für die gesamte Versicherungswirtschaft erfreuliches Urteil gefällt. Das Urteil dürfte für jede deutsche Versicherungsbetriebsstätte eines ausländischen Sachversicherers direkte Bedeutung haben. Dr. Oliver Busch berichtet.
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