Betriebsrente des GGF: Bundesfinanzhof setzt neue Akzente

Bundesfinanzhof, Heimat vieler bAV-Entscheidungen. Quelle: Bundesfinanzhof.

Auch Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) sind Babyboomer und gehen mit den geburtenstarken Jahrgängen in Rente. Häufig gibt es Pensionszusagen – üblicherweise mit dem Endalter 65. Doch nicht immer klappt es mit der Nachfolge so wie geplant. Die Pension wird fällig und trotzdem muss oder soll der bisherige GGF noch weiterarbeiten.

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