Was die Novellierung des Nachweisgesetzes bringt
Die Novellierung des Nachweisgesetzes hat für viel Unruhe bei Arbeitgebern und Arbeitsrechtskanzleien gesorgt: Es müssen den Beschäftigten mehr wesentliche Arbeitsbedingungen mit kürzeren Fristen und vor allem in Schriftform mit Nassunterschrift des Arbeitgebers künftig nachgewiesen werden. Zusätzlich können künftig auch kleine Nachlässigkeiten als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden
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