aba-Vorsitzender Thurnes: „Wir wissen, welche Stellschrauben zu drehen sind“

Georg Thurnes ist seit Mai 2019 Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (Aba). Bildquelle: Aba

Für Georg Thurnes wäre es „fatal, wenn die Umsetzung der guten Ansätze aus dem Entwurf für das 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz auf Halde liegen würden“. Bis zur Mitte der Legislatur will die Bundesregierung eine neue Kenngröße für ein Gesamtversorgungsniveau über alle drei Rentensäulen prüfen. „Mit dem Entwurf für das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz liege eine ausgereifte Blaupause für den Weg zu mehr Betriebsrenten vor, erklärte der Vorsitzende der aba Arbeitsgemeinschaft im Rahmen der 87. Jahrestagung in Berlin. Man dürfe keine weitere Zeit verlieren.

„An einigen Stellen nachgeschärft, könnte es die betriebliche Altersversorgung schnell und nachhaltig stärken“, betont Thurnes. Beispiele für Nachjustierungen seien die Öffnung von Sozialpartnermodellen für Dritte, die rechtssichere Einführung von Optionsmodellen auf betrieblicher Ebene, Erleichterungen bei den Abfindungsmöglichkeiten, umfassende Entbürokratisierung oder Klarstellungen für den vorzeitigen Rentenbezug.

Die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung spricht sich für eine Ausweitung der reinen Beitragszusage über das Sozialpartnermodell hinaus aus. Auch alternative Zusageformen mit reduzierten Garantien sollten künftig ermöglicht werden. Darüber hinaus plädiert Thurnes für eine Vereinheitlichung der Dotierungsgrenzen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht – zumindest auf dem steuerlichen Niveau. Handlungsbedarf sieht er auch bei der Doppelverbeitragung sowie bei den Rahmenbedingungen für Direktzusagen, die nicht mehr zeitgemäß seien.

Mit Blick auf die Pläne der Bundesregierung in Sachen „Frühstart-Rente“ und Reform der Riester-Rente warnte Thurnes: „Es kann nicht darum gehen, Vermögensbildung zu fördern, selbst wenn diese erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze ausgezahlt werden soll. Am Ende muss bei einer opulenten Förderung auch eine lebenslange Leistung herauskommen. Und wenn man in der geförderten privaten Altersvorsorge Garantien nahezu vollkommen ausklammern will, dann muss man in der betrieblichen Altersversorgung Garantieverzicht oder zumindest Garantieabsenkungen überall zulassen.“

Autor: VW-Redaktion