Was die Novellierung des Nachweisgesetzes bringt

Auch in der bAV gilt noch Papier und Tinte. Bildquelle: christoph_mschrd auf Pixabay.

Die Novellierung des Nachweisgesetzes hat für viel Unruhe bei Arbeitgebern und Arbeitsrechtskanzleien gesorgt: Es müssen den Beschäftigten mehr wesentliche Arbeitsbedingungen mit kürzeren Fristen und vor allem in Schriftform mit Nassunterschrift des Arbeitgebers künftig nachgewiesen werden. Zusätzlich können künftig auch kleine Nachlässigkeiten als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden

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