Private Finanzgeschäfte von 42 Bafin-Mitarbeitern: Behörde verschärft Börsenregeln für Beschäftigte

Wer schneller an Informationen rankommt, kann daraus viel Geld machen. (Bildquelle: Mario Andreya / Deutsche Bank AG)

Mit dem Wirecard-Skandal wurden auch die privaten Finanzgeschäfte der Bafin-Mitarbeiter genauer unter die Lupe genommen. Zwar sind diese in den ersten sechs Monaten stark gesunken, dennoch hat die Behörde neue Dienstanweisungen erlassen.

Demnach wurden 78 Prozent weniger Aufträge in Einzelwerten (2021 noch 56 Prozent der Aufträge und 2022 nur noch 23 Prozent) und vier Prozent mehr Aufträge in Fonds/ETF gemeldet (2021 noch 23 Prozent und 2022 schon 45 Prozent der Aufträge). Im Zuge des Wirecard-Skandals ergaben sich laut Bafin bei 42 Beschäftigten (Stand 31. Juli 2022) Anhaltspunkte für einen Verstoß im Zusammenhang mit den Regelungen zu den privaten Finanzgeschäften. Hauptvorwurf bei diesen Fällen seien nach Angaben der Finanzaufsicht Verstöße gegen die unverzügliche Anzeigepflicht (37 Fälle). In drei Fällen war spekulatives Handeln der Hauptvorwurf, in je einem Fall Insiderhandel bzw. ein Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht.

Bislang sind nach Angaben der Bafin bereits in elf Fällen die Ermittlungen abgeschlossen worden. Dabei wurden gegen vier Beschäftigte entsprechende Maßnahmen – darunter Geldbußen – verhängt. Sieben Verfahren wurden nach weiteren Abklärungen als Bagatellverfehlungen eingestellt. Im einzigen Fall, in dem Anhaltspunkte für strafbaren Insiderhandel gefunden wurden, konnten alle Verdachtsmomente ausgeräumt werden. Zwölf Verwaltungsverfahren laufen derzeit noch, in 19 Fällen werde noch geprüft, ob ein Verfahren eröffnet werden soll.

Bafin erlässt neue Dienstanweisung für Mitarbeiter

Zudem hat die Bafin eine neue Dienstanweisung für private Finanzgeschäfte der Beschäftigten der Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht (BaFinerlassen, die zum 1. September 2022 in Kraft getreten ist und die Übergangsregelung vom Oktober 2020 ersetzen soll. Diese beinhaltet folgende Punkte:

  • Allen BaFin-Beschäftigten ist der Handel von Finanzinstrumenten, die von beaufsichtigten Unternehmen ausgegeben werden, verboten.
  • BaFin-Beschäftigten sämtlicher Aufsichtsbereiche (90 Prozent der Beschäftigten) ist der Handel in Finanzinstrumenten mit Bezug zu sämtlichen in der Europäischen Union ansässigen Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen und sonstigen Finanzinstituten verboten.
  • Allen BaFin-Beschäftigten ist der Handel von Finanzinstrumenten, die an einem inländischen organisierten Markt gehandelt werden, verboten.
  • Für alle BaFin-Beschäftigten sind spekulative Finanzgeschäfte, also das kurzfristige Handeln, beispielsweise mit derivativen Finanzinstrumenten oder Aktien, nicht gestattet.
  • Alle BaFin-Beschäftigten müssen Finanzgeschäfte ab dem ersten Euro melden.

„Ziel der am 1. September 2022 in Kraft tretenden Dienstanweisung für private Finanzgeschäfte der Bafin-Beschäftigten ist, jeglichen Anschein von Missbrauch vertraulicher Informationen zu unterbinden„, konstatiert Bafin-Präsident Mark Branson. Die neuen Regeln seien demnach die strengsten weltweit, heißt es bei der Finanzaufsicht.

Bafin geriet durch den Wirecard-Skandal unter Druck

Die deutsche Finanzaufsicht geriet im Zuge des Wirecard-Skandals erheblich unter Druck. So musste Bafin-Präsident Felix Hufeld seinen Stuhl räumen. Man sei einvernehmlich zu dem Entschluss gekommen, dass es einen personellen Neustart an der Spitze der Bafin geben sollte, teilte das Bundesfinanzministerium Anfang 2021 mit. Auch die Exekutivdirektorin für Wertpapieraufsicht, Elisabeth Roegele, musste gehen.

Eine weitere Konsequenz daraus: Die Bafin selbst hat nach dem Skandal mehr Befugnisse zugesprochen bekommen, zudem soll der neue Chef Mark Branson die Bafin neu ausrichten und schlagkräftiger machen. Im April 2021 bestätigte die Staatsanwaltschaft Frankfurt zudem entsprechende Ermittlungen gegen die Finanzaufseher. Laut Oberstaatsanwältin Nadja Niesen wurden damals allerdings noch keine „einzelnen Tatverdächtigen“ identifiziert. Die Untersuchung konzentriere sich vielmehr auf Verletzungen des deutschen Börsengesetzes. Das Vorgehen der Ermittler ist keine Selbstverständlichkeit, hieß es damals.

Im Januar 2022 hatte die 4. Zivilkammer des Landgerichtes Frankfurt entschieden, dass Anleger im Wirecard-Skandal keinen Schadenersatz verlangen können. Die Richter kamen demnach zu dem Schluss, dass die Bafin nach den gesetzlichen Vorschriften ihre Aufgaben ausschließlich im öffentlichen Interesse wahrnehme und nicht im Interesse einzelner Anleger.

Autor: VW-Redaktion

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

vier × vier =