BSV: Ehemaliger Donisl-Wirt zieht Klage gegen Allianz zurück

Neuer Erfolg für die Allianz im Streit um die Betriebsschließungsversicherung (BSV). Quelle: Bild von Innviertlerin auf Pixabay

Die Allianz hat im juristischen Dauerstreit um die Betriebsschließungsversicherung (BSV) einen weiteren Erfolg erzielt: Der ehemalige Wirt des Donisl in München zog seine Klage gegen den Versicherer zurück.

Laut einem Bericht der Bild habe der Richter dem klagenden Gastronomen Karlheinz Reindl von der Rubenbauer Holding GmbH zu verstehen gegeben, sich an einem OLG-Urteil zu orientieren, das vor zwei Wochen in einem anderen Fall der Allianz recht gab. Der Gastwirt hatte zunächst eine Betriebsausfall-Erstattung (15 Prozent der Versicherungssumme) im Rahmen des bayerischen Kompromisses angenommen. Die restlichen 85 Prozent (Summe von etwa 500.000 Euro) wollte er schließlich von der Allianz einklagen.

Die Firmengruppe Rubenbauer gehört zu den 65 größten Gastro-Unternehmen in Deutschland. Reindl hatte das Donisl am Marienplatz erst 2015 übernommen. Im Zuge der Corona-Krise hatte er den Pachtvertrag jedoch zum 31. Dezember 2020 aufgelöst.

Bereits im März 2021 hatte eine Zivilkammer des Landgerichts München II die Klage eines Gastronomen aus Reutberg gegen die Allianz abgewiesen. Der Wirt hatte einen Betrag in Höhe von 250.950 Euro eingeklagt. Nach Ansicht der Richter bestand kein Versicherungsschutz für coronabedingte Umsatzausfälle.

Die 12. Zivilkammer am Landgericht München I hatte in der Vergangenheit bereits in mehreren Fällen zugunsten der Kläger entschieden. Die Richter kritisierten dabei vor allem die Allianz wegen ihrer vermeintlich “intransparenten” Versicherungsbedingungen. Erst im November 2020 hatten die Richter der Klage von Jürgen Lochbihler, dem Wirt des Pschorr am Münchener Viktualienmarkt, stattgegeben. Demnach muss der Versicherer dem Gastronomen rund 465.000 Euro zahlen.

Die Allianz hatte sich allerdings bereits in mehreren Fällen außergerichtlich mit den Klägern geeinigt – darunter im Fall der Gaststätte „Paulaner am Nockherberg“ oder mit dem Wirt des Münchner Restaurants „Guido al Duomo“. Details der Einigung sind in beiden Fällen hingegen nicht bekannt.

Autor: VW-Redaktion

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