BSV: Landgericht München II weist weitere Klage eines Gastronomen ab
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Neues Urteil im Rechtsstreit um die Betriebsschließungsversicherung (BSV): Eine Zivilkammer des Landgerichts München II hat die Klage eines Gastronomen aus Reutberg gegen die Allianz abgewiesen. Der Wirt hatte einen Betrag in Höhe von 250.950 Euro eingeklagt. Nach Ansicht der Richter bestand kein Versicherungsschutz für coronabedingte Umsatzausfälle.

Bereits in der mündlichen Verhandlung hatte die Vorsitzende Richterin Anfang März durchblicken lassen, dass die Klage – auch in höheren Instanzen – kaum Aussichten auf Erfolg haben würde. Die Vertreter der Allianz hatten zudem laut einem Bericht der Deutschen Presseagentur (dpa) deutlich gemacht, dass der Versicherungsschutz der Reutberger Wirte nicht für neuartige Krankheiten wie Covid-19 gelte.

Ein Vergleich sei zudem gescheitert, weil die Anwälte der klagenden Gastronomen bei einem Vergleich mindestens vierzig bis fünfzig Prozent der von ihnen geforderten Summe verlangt hatten.

Laut Bericht sind nun auch am Landgericht München II zahlreiche Klagen von Gastronomen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie anhängig. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin belaufen sich die Forderungen mittlerweile auf einen Betrag in Höhe von knapp 3,5 Mio. Euro.

Bereits Mitte März 2021 hatte die 10. Zivilkammer am Landgericht München II gleich in vier Fällen die Klagen gegen die Allianz, die Helvetia und die Haftpflichtkasse abgewiesen. Die betroffenen Gastronomen hatten von den Versicherern rund 460.000 Euro gefordert.

Die 12. Zivilkammer am Landgericht München I hatte in der Vergangenheit bereits in mehreren Fällen zugunsten der Kläger entschieden. Die Richter kritisierten dabei vor allem die Allianz wegen ihrer vermeintlich “intransparenten” Versicherungsbedingungen. Erst im November 2020 hatten die Richter der Klage von Jürgen Lochbihler, dem Wirt des Pschorr am Münchener Viktualienmarkt, stattgegeben. Demnach muss der Versicherer dem Gastronomen rund 465.000 Euro zahlen.

Die Allianz hatte sich allerdings bereits in mehreren Fällen außergerichtlich mit den Klägern geeinigt – darunter im Fall der Gaststätte „Paulaner am Nockherberg“ oder mit dem Wirt des Münchner Restaurants „Guido al Duomo“. Details der Einigung sind in beiden Fällen hingegen nicht bekannt.

Autor: VW-Redaktion

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