Münchener Promi-Wirt gewinnt BSV-Klage gegen Helvetia

Das größte Volksfest der Welt ist 2020 und 2021 ausgefallen (Quelle: motointermedia / Pixabay)

Die Betreiber des „Andechser am Dom“ um Wiesn-Legende Sepp Krätz haben ihren Versicherer Helvetia verklagt, weil dieser nicht für die Lockdown-Schließungen 2020 zahlen wollte. Das Gericht erkannte Fehler bei den AGBs und tendiert in Richtung der Kläger zu urteilen.

Bereits 2016 hatten die Wirtsfamilien eine Betriebsschließungsversicherung mit der Helvetia abgeschlossen, berichtet die Bild. 2018 wurde der Vertrag neu aufgesetzt. 6.859 Euro Prämie zahlten die Wirte jährlich. Maximal für 60 Tage sollte die „Helvetia“ im Versicherungsfall haften, mit 3.000 Euro täglich. Doch als das Lokal Pandemie-bedingt zwischen März und Mai 2020 schließen musste, erklärte Helvetia, dass Corona nicht Teil der in den aufgeführten AGBs versicherten Krankheiten sei.

Das Gericht erklärte laut Bild nun. „Die AGBs waren nicht vollständig, wir tendieren in Richtung des Klägers“, so die Vorsitzende Richterin. Sie schlug einen Vergleich vor, „bis maximal zwei Drittel der eingeklagten Summe“. Sepp Krätz hatte auf 180.000 Euro geklagt und erklärte auf BILD-Anfrage: „Wir werden wohl aus Vernunft eine Einigung suchen. Je länger man kämpft, je höher steigen die Kosten, u.a für die Anwälte. Das macht nicht immer Sinn.“

Autor: VW-Redaktion

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