BSV: Keine Entschädigung für Hotel in Neubrandenburg

Auch Hotels können nicht zwangsläufig auf Zahlungen aus der BSV hoffen. Quelle: Bild von Engin Akyurt auf Pixabay

Nächstes Kapitel im Endlos-Streit um die Betriebsschließungsversicherung (BSV): Nachdem die Gastronomin des Neubrandenburger Restaurants „Sandkrug“ keinen Betriebsausfall in Höhe von knapp 26.000 Euro wegen der Corona-bedingten Schließung geltend machen kann, hat nun auch ein Landhotel in Roez keinen Erfolg.

So wurde der Vertrag der Herberge erst im Herbst 2014 mit dem Versicherer geschlossen. Der Haken: Covid-19 war zu diesem Zeitpunkt noch nicht als Infektionskrankheit gelistet. Das Risiko potenzieller Betriebsschließungen wegen Covid-19 sei dagegen erst im Mai 2020 ins Infektionsschutzgesetz aufgenommen worden, berichtet der Nordkurier unter Berufung auf einen Sprecher des Landgerichts Neubrandenburg. Rechtskräftig ist das Urteil hingegen noch nicht – die klagenden Hotelbetreiber verlangen rund 75.000 Euro aus der BSV. Zudem verlangt ein weiteres Hotelressort ebenfalls Geld für die Betriebsschließungen. Laut Gerichtssprecher Christian Weidlich poche das Unternehmen auf eine Ausfallzahlung von 250.000 Euro.

Auch die Allianz sieht sich mit einer weiteren BSV-Klage konfrontiert: Die Giesinger Brauerei verlangt vom Münchener Versicherer einen Umsatzausfall von 8.500 Euro pro Tag für den ersten Lockdown im März 2020 – insgesamt also mehr als 250.000 Euro. „Wir haben uns entschlossen diesen Weg zu gehen, denn genau für solche Fälle wie eine behördlich anerkannte Schließung durch eine Pandemie oder ähnliches haben wir eine entsprechende Versicherung abgeschlossen. Viele unserer Kollegen haben das Angebot der Versicherungen über 15 Prozent der Schadensersatzsumme im vergangenen Jahr angenommen. Wir haben das nicht akzeptiert, wir fordern 100 Prozent der Schadenssumme. Wir möchten mit dieser Klage, die wir – falls nötig – bis zur höchsten Instanz durchfechten werden, auch ein Zeichen setzen für die vielen kleinen Gastronomen. Diese haben sich im wahrsten Sinne abspeisen haben lassen müssen aufgrund ihrer Notsituation im vergangenen Jahr“, begründet Gründer und Geschäftsführer Steffen Marx die Klage gegenüber aboutdrinks.

Die Allianz selbst habe mittlerweile den aktuellen Vertrag mit der Brauerei gekündigt und in den neuen Versicherungsbedingungen Pandemien wie COVID-19 ausgeschlossen. Das Verfahren soll heute Nachmittag vor dem Landgericht München I stattfinden. Die 12. Zivilkammer am Landgericht München I hatte in der Vergangenheit bereits in mehreren Fällen zugunsten der Kläger entschieden. Die Richter kritisierten dabei vor allem die Allianz wegen ihrer vermeintlich „intransparenten“ Versicherungsbedingungen. Erst im November 2020 hatten die Richter der Klage von Jürgen Lochbihler, dem Wirt des Pschorr am Münchener Viktualienmarkt, stattgegeben. Demnach muss der Versicherer dem Gastronomen rund 465.000 Euro zahlen.

Die Allianz hatte sich allerdings bereits in mehreren Fällen außergerichtlich mit den Klägern geeinigt – darunter im Fall der Gaststätte „Paulaner am Nockherberg“ oder mit dem Wirt des Münchner Restaurants „Guido al Duomo“. Details der Einigung sind in beiden Fällen hingegen nicht bekannt. Auch am Landgericht München II sind derzeit zahlreiche Klagen von Gastronomen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie anhängig. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin belaufen sich die Forderungen mittlerweile auf einen Betrag in Höhe von knapp 3,5 Mio. Euro. Bereits Mitte März 2021 hatte die 10. Zivilkammer am Landgericht München II gleich in vier Fällen die Klagen gegen die Allianz, die Helvetia und die Haftpflichtkasse abgewiesen. Die betroffenen Gastronomen hatten von den Versicherern rund 460.000 Euro gefordert.

Autor: VW-Redaktion