BSV: Landgericht München II entscheidet zugunsten der Versicherer
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Neue Urteile im Dauerstreit um die Betriebsschließungsversicherung: Die 10. Zivilkammer am Landgericht München II hat gleich in vier Fällen die Klagen gegen die Allianz, die Helvetia und die Haftpflichtkasse abgewiesen. Die betroffenen Gastronomen hatten von den Versicherern rund 460.000 Euro gefordert.

Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass in den jeweiligen Versicherungsbedingungen eine Liste von Krankheiten und Erregern aufgenommen sei, für die die jeweiligen Policen gelten. Da Covid-19 jedoch nicht darin enthalten sei, würde auch kein Versicherungsschutz bestehen. Allerdings sind die Entscheidungen noch nicht rechtskräftig, berichtet die Deutsche Presseagentur (dpa).

Die 12. Zivilkammer am Landgericht München I hatte in der Vergangenheit bereits in mehreren Fällen zugunsten der Kläger entschieden. Die Richter kritisierten dabei vor allem die Allianz wegen ihrer vermeintlich „intransparenten“ Versicherungsbedingungen. Erst im November 2020 hatten die Richter der Klage von Jürgen Lochbihler, dem Wirt des Pschorr am Münchener Viktualienmarkt, stattgegeben. Demnach muss der Versicherer dem Gastronomen rund 465.000 Euro zahlen.

Die Allianz hatte sich allerdings bereits in mehreren Fällen außergerichtlich mit den Klägern geeinigt – darunter im Fall der Gaststätte „Paulaner am Nockherberg“ oder mit dem Wirt des Münchner Restaurants „Guido al Duomo“. Details der Einigung sind hingegen nicht bekannt.

Autor: VW-Redaktion

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