Element-Insolvenzverwalter erhält 11.000 Forderungsanmeldungen und verklagt einen Assekuradeur

Über die Element Insurance AG wurde am 1. März 2025 das endgültige Insolvenzverfahren eröffnet. Bildquelle: MV

Insolvenzverwalter Friedemann Schade teilte im Rahmen der ersten Gläubigerversammlung der Element Insurance AG mit, dass bei ihm über 11.000 Forderungsanmeldungen eingegangen sind. Er rechnet „mit einer weiterhin hohen Anzahl von Anmeldungen“ und verrät gleichzeitig, dass sich ein Partnerunternehmen bislang weigert, „seine Verpflichtungen gegenüber Element und deren Kunden zu erbringen“. Die Ansprüche von Element macht er nun in einem Rechtsstreit geltend.

In seinem Beschluss vom 1. März schreibt das Amtsgericht Charlottenburg, das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens „wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung“ eröffnet zu haben. Rechtsanwalt Schade, der bereits als vorläufiger Insolvenzverwalter von Element tätig war, wurde vom Gericht zum Insolvenzverwalter bestellt. Schade ist Partner der Berliner Kanzlei BRL.

Zunächst befand sich Element in einem vorläufigen Insolvenzverfahren, das vom Amtsgericht Charlottenburg am 8. Januar eröffnet wurde, nachdem die Element-Führung um CEO Astrid Stange am 20. Dezember 2024 gegenüber der Bafin eine Überschuldung angezeigt hatte. Zuvor wurde dem Unternehmen der Rückversicherungsschutz durch die Hannover Rück kurzfristig gekündigt. Die Bafin hatte daraufhin ein Neugeschäftsverbot veranlasst.

Gestern fand vor dem Amtsgericht Charlottenburg die erste Gläubigerversammlung der Element Insurance AG statt. Rechtsanwalt Schade berichtete, dass unmittelbar nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens alle im Unternehmen namentlich bekannten Versicherungsnehmer per Post informiert und aufgefordert wurden, ihre Forderungen anzumelden. Dazu hat der Insolvenzverwalter unter www.element-insolvenz.de ein Online-Informations- und Anmeldeportal eingerichtet. „Darüber ist trotz der hohen Anzahl betroffener Vertragspartner eine geordnete und verbraucherfreundliche Möglichkeit zur Anmeldung der Insolvenzforderungen sichergestellt“, betonte Schade. Daneben wurde für die Anfragen der Element-Kunden ein Call-Center eingerichtet.

Die bisherige Bilanz: In den ersten sechs Wochen des Insolvenzverfahrens sind über 11.000 Forderungsanmeldungen eingegangen. Der Insolvenzverwalter rechnet in den kommenden Wochen mit einer weiterhin hohen Anzahl von Anmeldungen. Die vom Insolvenzgericht gesetzte Frist zur Forderungsanmeldung läuft noch bis Ende Mai 2025.

Durch die Insolvenz enden alle noch bestehenden Versicherungsverträge mit Element. Bei den allermeisten der 320.000 Versicherungsverträge trat diese Beendigung gemäß § 16 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) einen Monat nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein, also mit Ablauf des 1. April 2025, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedurfte. Für einige Verträge gibt es Sonderregelungen.

Die aktuelle Abwicklung ist laut Schade etwas Besonderes, angesichts des Umfangs. „Es ist seit Inkrafttreten der Insolvenzordnung im Jahr 1999 auch das erste Versicherungsunternehmen dieser Größenordnung, das im Rahmen eines Insolvenzverfahrens abgewickelt werden muss.“

Dass bei dieser Größenordnung nicht alle Partnerunternehmen kooperieren, ist nicht verwunderlich. Da Element in der Vergangenheit sowohl die Vertragsbetreuung als auch häufig die Schadenregulierung bei Partnerunternehmen beauftragt hatte, ist ein Schwerpunkt des Insolvenzverfahrens, diese Leistungen auch für die Zukunft sicherzustellen. Der Insolvenzverwalter hat mit den meisten von ihnen „schnell und konstruktiv entsprechende Verträge abschließen können“. In einem Fall weigert sich ein Partnerunternehmen offenbar bislang, seine Verpflichtungen gegenüber Element und deren Kunden zu erbringen. Hier macht der Insolvenzverwalter die Ansprüche von Element nun in einem Rechtsstreit vor dem Landgericht Düsseldorf geltend. Um welches Unternehmen es sich konkret handelt, ist nicht bekannt. Aus Marktkreisen hört man aber, dass es sich um einen Assekuradeur handelt.

Autor: VW-Redaktion

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