GDV: „Neues Geldwäschegesetz wird sich nicht auf die Compliance- und Governance-Arbeit der Unternehmen auswirken“

Kostet Schutz die Vermittler bald mehr? Bild von Alexas_Fotos auf Pixabay

Ein neues Geldwäschegesetz wird kommen. Welche Änderungen die Versicherer hinsichtlich ihrer Compliance- und Governance-Arbeit betreffen, wollte VWheute wissen. Der GDV sowie KPMG-Law geben ihre Einschätzung.

Die Einmalbeiträge zur Lebensversicherung aus dem Ausland waren ein präsentes Thema bei der diesjährigen Jahrespressekonferenz des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Einige Journalisten äußerten den Verdacht, dass auch illegale Zahlungen mittels Lebensversicherung gewaschen werden könnten. Auszuschließen ist das nicht, jedoch ist natürlich nicht jede Zahlung aus dem Ausland zwielichtiger Natur. Damit die Behörden Nachforschungen nach Schwarzgeld und Geldwäsche in Bälde energischer angehen können, hat die Bundesregierung ein neues Gesetz zur Geldwäsche in Aussicht gestellt, VWheute berichtete. Der Verband erwartet dadurch keine größeren Auswirkungen für die Branche.

Das sagt der GDV

„Der Gesetzentwurf zielt nicht auf die Präventionsmechanismen bei den Verpflichteten, sondern auf eine effektivere Strafverfolgung ab. Dementsprechend sollte sich das Gesetz nach Einschätzung des Verbandes nicht auf die Compliance- und Governance-Arbeit der verpflichteten Versicherungsunternehmen auswirken“, schreibt der Verband. Trotzdem dürfte der über die europäischen Vorgaben hinausgehende „all crime“-Ansatz der Bundesregierung zu einem weiteren Anstieg von Verdachtsmeldungen führen und den ohnehin schon bestehenden Bearbeitungsstau bei der Financial Intelligence Unit verschärfen, vermutet der GDV. Dieser Aspekt sollte im weiteren Gesetzgebungsverfahren „kritisch hinterfragt werden“.

Eine Anfrage bei KPMG-Law kam zu einem ähnlichen Ergebnis wie die Analyse des Verbandes. Die Auswirkungen des Gesetzes auf die Branche wären überschaubar, es sind keine große Änderungen zu erwarten.

Autor: VW-Redaktion

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