GDV kritisiert Pläne zu neuem Kfz-Gesetz

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Die Pläne der Bundesregierung zur Umsetzung einer europäischen Kfz-Richtlinie sorgen beim GDV für Unverständnis. Vorgesehen ist eine Versicherungspflicht für Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Das könnte „hunderttausende Besitzer von Gabelstaplern, Landmaschinen, Aufsitzrasenmähern, Schneeräumern und anderen selbst fahrenden Arbeitsmaschinen vor Probleme stellen“, schreibt der Verband.

Hintergrund der geplanten Gesetzesänderung ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (sogenannte „KH-Richtlinie“, EU 2021/2118) in deutsches Recht.

Langsame Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h sind bislang pauschal in Allgemeinen Haftpflichtversicherungen mitversichert. Laut GDV führen die Pläne der Bundesregierung bei der Umsetzung einer EU-Richtlinie führen zu Belastungen für Landwirte, Logistiker, produzierende Unternehmen und Bürgern.

„Seit Jahrzehnten sind langsame Fahrzeuge wie Landmaschinen in betrieblichen Haftpflichtversicherungen und Aufsitzrasenmäher in privaten Haftpflichtversicherungen problemlos pauschal mitversichert“, erklärt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. „Jetzt will die Regierung so hohe Versicherungssummen hierfür vorschreiben, dass mehrere hunderttausend Versicherungsverträge geändert werden müssten – mit der Folge, dass viele Versicherte mehr zahlen würden als bisher.“

Bisher unterliegen die langsamen Fahrzeuge keiner Versicherungspflicht, sind aber trotzdem in aller Regel über die Allgemeinen Haftpflichtversicherungen der Halter versichert. Probleme bereitet die derzeitige Rechtslage laut GDV seit Jahrzehnten keine.

„Die aktuelle Lösung ist klar, praktikabel, kostengünstig und vollkommen ausreichend. Uns ist nicht ein Schadenfall bekannt, in dem der Versicherungsschutz der Allgemeinen Haftpflichtversicherung nicht ausgereicht hätte“, berichtet Asmussen.

Nach den Plänen der Bundesregierung müssten Halter ab dem 23. Dezember über Haftpflichtversicherungen mit genauso hohen Versicherungssummen verfügen, wie sie für Autos und Lastwagen gelten. Derzeit gelten in Kfz Mindestversicherungssummen von 7,5 Millionen Euro für Personenschäden und 1,2 Millionen Euro für Sachschäden. Für Vermögensschäden fordert der Gesetzgeber eine Mindestversicherungssumme von 50.000 Euro.

Wer der neuen Pflicht nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und macht sich strafbar. Im schlechtesten Fall droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr, zudem könnte das Fahrzeug eingezogen werden.

Die Versicherer fordern, die derzeit geltende Regelung auch in Zukunft unverändert beizubehalten.

Autor: VW-Redaktion