Neues Geldwäschegesetz auf dem Weg

Neues Gesetz zur Geldwäsche auf dem Weg. Quelle:: Pixelio

Oft bedarf es eines Unglücks, bevor gehandelt wird. Nach dem Wirecard-Skandal hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur effektiveren Verfolgung von Geldwäsche beschlossen. Es ist unwahrscheinlich, dass dieser nach dem Wirecard-Skandal im Bundestag durchfallen wird. Für die Versicherer würde sich in ihrer Arbeit wohl einiges ändern.

Die Bundesregierung hat den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche beschlossen. Mit dem Entwurf sollen die Grundlagen für eine „effektive und konsequente strafrechtliche Verfolgung“ von Geldwäsche weiter gestärkt werden.

Der Gesetzentwurf ist in „enger Zusammenarbeit“ mit dem Bundesministerium der Finanzen erarbeitet worden. Er setzt zugleich die Richtlinie (EU) 2018/1673 des Europäischen Parlaments und des Rates über die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche um.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz erklärt: „Mit den neuen Regeln bekommt die Geldwäschebekämpfung noch mehr Biss. Es wird einfacher, Geldwäsche nachzuweisen und Kriminellen illegale Profite abzunehmen. Erstmals kann jede Straftat Vortat der Geldwäsche sein, das ist ein Paradigmenwechsel.“ Schmutzige Geldströme können so schneller und wirksamer trockengelegt werden. Das schütze Bürgerinnen und Bürger vor kriminellen Machenschaften, erklärt er weiter. Die Reform sei ein „Kernelement“ der Strategie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. „Wir wollen den Kampf gegen Geldwäsche auch auf EU-Ebene verschärfen, indem wir die Regeln, die Aufsicht und den Informationsaustausch ausweiten und stärken“, schließt Scholz.

Verzicht auf einen selektiven Vortatenkatalog

Der Gesetzentwurf enthält mehrere Kernpunkte. Das „Herzstück“ des Gesetzentwurfs ist der Verzicht auf einen selektiven Vortatenkatalog. Künftig kann jede Straftat Vortat der Geldwäsche sein. Das ist ein „Paradigmenwechsel“ im deutschen Geldwäschestrafrecht, mit der ein weiterer Punkt der Ende letzten Jahres verabschiedeten Strategie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung umgesetzt werden soll. Durch den Verzicht auf den Vortatenkatalog werde die Kriminalitätsbekämpfung in diesem Bereich „deutlich effektiver“. Das gelte insbesondere für den Bereich der organisierten Kriminalität, bei der Täter arbeitsteilig vorgehen und der Bezug zu bestimmten schweren Vortaten sich nicht immer feststellen lässt, so etwa bei der Rückverfolgung von verdächtigen Finanztransfers.

Der Geldwäschestraftatbestand werde laut Ministerium „deutlich häufiger als bisher greifen“. Delikte wie Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, Untreue und Erpressung kommen bisher als Vortaten der Geldwäsche nur in Betracht, wenn diese gewerbsmäßig oder durch Banden begangen wurden. Der Nachweis war in der Strafverfolgungspraxis oft schwierig.

Der Strafrahmen soll wie bisher die Verhängung von Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe ermöglichen. In besonders schweren Fällen, insbesondere wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, ist der Strafrahmen wie bisher sechs Monate bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe. Wer „leichtfertig nicht erkennt“, dass es sich um einen durch eine Straftat erlangten Vermögensgegenstand handelt, soll mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.

Besonders grundrechtsrelevante Ermittlungsbefugnisse der Strafverfolgungsbehörden wie die Telekommunikationsüberwachung und die Onlinedurchsuchung sollen – wie bisher – bei schwerwiegenden Fällen der Geldwäsche bestehen. Die Einbeziehung auch leichter Kriminalität wäre „unverhältnismäßig“.

Künftig sollen die Wirtschaftsstrafkammern, besondere Strafkammer beim Landgericht, für in die Zuständigkeit der Landgerichte fallende Geldwäscheverfahren zuständig sein, soweit zur Beurteilung des Falles besondere Kenntnisse des Wirtschaftslebens erforderlich sind.

Die Bundesjustizministerin Christine Lambrecht erklärt: „Wir wollen es Staatsanwaltschaften und Gerichten erheblich erleichtern, Geldwäsche nachzuweisen und Täter zur Verantwortung zu ziehen. Das ist wichtig, um Täter zu stoppen, die kriminelle Profite verschleiern und schmutziges Geld in den Wirtschaftskreislauf einschleusen. Organisierte Kriminalität und schwerwiegende Wirtschaftsstraftaten müssen mit aller Konsequenz verfolgt werden.“

Die Regierung will den „komplexen alten Tatbestand der Geldwäsche“ durch eine klare neue Strafvorschrift „ersetzen und deutlich erweitern“. Dann müsse nicht mehr nachgewiesen werden, aus welcher Straftat ein Vermögenswert herrührt.

Künftig solle gelten: Wenn Vermögenswerte durch Straftaten erlangt und verschleiert werden, ist das Geldwäsche – ganz gleich ob die Vortaten Drogenhandel, Schutzgelderpressung, Menschenhandel, Betrug oder Untreue sind.

Autor: VW-Redaktion

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