Rechtsmeinung: Der Fall des anwaltlichen Fremdbesitzverbots kommt näher und es droht ein Erdbeben für den deutschen Rechtsmarkt vom EuGH

Der Europäische Gerichtshof besteht aus 27 Richtern (einem je Mitgliedstaat) und 11 Generalanwälten. (Bildquelle: Court of Justice of the European Union)

Das Schreckgespenst der Kapitalheuschrecken und renditeorientierten Prozessfinanzierer baut sich in der Anwaltschaft weiter auf und die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) lässt kein gutes Haar an den Liberalisierungsüberlegungen  des Bundesjustizministeriums (BMJ), das das strenge Beteiligungsverbot auch als Bremsklotz für die Digitalisierung des Rechtsdienstleistungs- und Anwaltsmarktes insgesamt begreift. Eine rechtliche Einordnung von Rechtsanwalt Andreas Heinsen.

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