EuGH entscheidet gegen HDI und MS Amlin
Die Absicherung gegen die Insolvenz des Pauschalreiseveranstalters ist auch dann anwendbar, wenn der Reisende aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände von der Reise zurücktritt. Zu diesem Ergebnis kommt der Europäische Gerichtshof in einem aktuellen, EU-weit bindendem Urteil. Der Fall geht auf das Jahr 2020 zurück, als Reisende in Österreich und in Belgien wegen der Covid-19-Pandemie von ihren Pauschalreisen nach Gran Canaria bzw. in die Dominikanische Republik zurücktraten.