BVK kritisiert EuGH-Urteil zu Check24

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute kritisiert das gestrige Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Verfahren um vergleichende Werbung (Az: C-697/23) zwischen der Huk-Coburg und Check24. Der EuGH urteilte, dass der Vergleicher keinen Wettbewerbsverstoß begeht, wenn Versicherungstarife mit Schulnoten in seinen Vergleichen versehen werden. Der BVK bezeichnet die Entscheidung als einen Rückschritt für den Verbraucherschutz.

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Rückschlag für Huk-Coburg im Tarifnoten-Streit

Das Vergleichsportal Check24 darf seine Tarifnoten für Versicherungsangebote vorerst beibehalten. Der vom Landgericht München I eingeschaltete Europäische Gerichtshof sieht keine hinreichenden Anhaltspunkte für unzulässige vergleichende Werbung. Auslöser war eine Klage der Huk-Coburg gegen das Portal. Eine abschließende Entscheidung liegt nun beim LG München I.

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EuGH entscheidet gegen HDI und MS Amlin 

Die Absicherung gegen die Insolvenz des Pauschalreiseveranstalters ist auch dann anwendbar, wenn der Reisende aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände von der Reise zurücktritt. Zu diesem Ergebnis kommt der Europäische Gerichtshof in einem aktuellen, EU-weit bindendem Urteil.  Der Fall geht auf das Jahr 2020 zurück, als Reisende in Österreich und in Belgien wegen der Covid-19-Pandemie von ihren Pauschalreisen nach Gran Canaria bzw. in die Dominikanische Republik zurücktraten.

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