Neue Regeln: So rüsten sich Vermittler beim Thema Nachhaltigkeit

Frage und Antwort zum Thema ESG für Berater. Bild von Gerd Altmann auf Pixabay.

Viele Kunden fordern von den Versicherungen die Einhaltung von ESG-Kriterien. Doch was bedeutet das für Vermittler in ihrer Tätigkeit und welche Auswirkungen hat die ab kommenden März gültige Transparenz-Verordnung? Es gibt Antworten auf diese Fragen.

Die Abkürzung „ESG“ beschreibt drei nachhaltigkeitsbezogene Verantwortungsbereiche von Unternehmen; Environment (E) für Umweltschutz, Social (S) steht für gesellschaftliches Engagement, und Governance (G) bedeutet nachhaltige Unternehmensführung. Die Politik und die Finanzbranche arbeiten daran, die Rahmenbedingungen für Nachhaltigkeit in der Kapitalanlage zu verbessern. So soll beispielsweise die Transparenz nachhaltiger Produkte und der Beratung dazu gefördert werden.

„Was können Vermittler und Berater heute schon tun, um sich auf die kommenden gesetzlichen Vorgaben zum Thema Nachhaltigkeit vorzubereiten?“ Diese Frage hat Per Protoschill beruflich wie privat beschäftigt. Er ist Leiter Vertriebsunterstützung betriebliche Altersversorgung bei der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH und somit mitten im Thema. Die Stuttgarter gehört mit dem Produkt „GrüneRente“ seit 2013 zu den Pionieren der nachhaltigen Altersvorsorge.

Immer präsent

Das Thema Verantwortlichkeit ist in der Branche hochaktuell. Aktuell stellen die 30 Investoren der Asset Owner Alliance ihr 5-Jahres-Ziel für die Verringerung ihrer Klimagasemissionen vor. Günther Thallinger, Vorstand Allianz SE, Investment Management und ESG, erklärt: „Um eine 1,5 Grad Wirtschaft zu erreichen, benötigen wir tief greifende Veränderungen. Hieraus ergeben sich neue Geschäftschancen und Gewinnmöglichkeiten, besonders für Unternehmen, die in die Führung gehen.“

Das Thema ist auch in den Mittelpunkt einer wissenschaftlichen Seminararbeit gerückt, die Protoschill im Rahmen seines Studiums zum Betriebswirt betriebliche Altersversorgung (FH) beim Campus Institut verfasst hat. Sie ist nun für eine größere Öffentlichkeit zugänglich:

„Nachhaltigkeit und ESG-Kriterien von Lebensversicherungsprodukten“ von Per Protoschill gibt Antworten auf zentrale Fragen zum Thema. Der Leitfaden erscheint am 28.10.2020 im Verlag Versicherungswirtschaft.

 „Es war mir wichtig, aus den stark technischen Formulierungen eine praktische Umsetzung für die Beratung zu skizzieren. Neben der Analyse der Transparenz-Verordnung war dazu auch eine Einordnung anderer, flankierender Regelungen wie beispielsweise die Taxonomie-Verordnung in den Gesamtkontext erforderlich“, erklärt Protoschill.

 „Die gute Abstimmung mit dem betreuenden Gutachter und die Leitung des Studiengangs haben mich sehr bei meinen Überlegungen unterstützt. Dies war die Voraussetzung dafür, eine Skizze für die mögliche Umsetzung in der Beratung zu entwickeln“, führt er weiter aus.

Unbekannte Verordnung

Ein wichtiger Meilenstein für die Entwicklung von Finanzprodukten und der Beratung dazu ist die „Transparenz-Verordnung 2019/2088 der Europäischen Union“. Dass diese Verordnung bereits seit 2019 in Kraft getreten ist, ist weiten Teilen der Öffentlichkeit bisher unbekannt.

Sowohl Produktanbieter als auch Finanzberater sind verpflichtet, die Verordnung spätestens ab 10. März 2021 anzuwenden. Wenn bereits heute klar ist, dass in wenigen Monaten die Berücksichtigung von Nachhaltigkeit in den Produkten und in der Kundenberatung transparent gemacht werden muss, können sich Beratende nicht früh genug darauf vorbereiten. An dieser Stelle unterstützt der Leitfaden von Protoschill.

Das Buch „Nachhaltigkeit und ESG-Kriterien von Lebensversicherungsprodukten“ – Beratungsleitfaden für Vermittler“ von Per Protoschill kann ab sofort im Verlag Versicherungswirtschaft bestellt werden.

Autor: VW-Redaktion

Ein Kommentar

  • Ein weiteres Beispiel für eine Regulierung, die niemand braucht und die nur Kosten verursachen wird.

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