Etappensieg für die Stuttgarter im Eurosolid-Prozess

Unternehmenssitz Stuttgarter. Bildquelle: Stuttgart

Versicherungsvorstände müssen jedes Wort auf die Goldwaage legen; das weiß die Signal Iduna (spätestens) seit dem Jagdfeld-Prozess. Die Stuttgarter-Vorstände hatten ihren Jagdfeld-Moment bereits vor Jahren im Eurosolid-Solaranlagen-Prozess. Dieser zieht sich seit Jahren, nun hat die Stuttgarter einen Teilsieg erzielt.

Ein Wort zu viel und die Prozesslawine rollt. Angeblich haben Vorstände der Signal Iduna mit Aussagen den Ruf des Investors und Hotelbauers August Jagdfeld geschädigt, was zu einer Prozesskette führte. Mittlerweile scheint die Signal auf der Siegerstraße, doch vorbei ist der Kampf (noch lange) nicht.

Gegenüber VWheute betont die Signal Iduna: „Das Oberlandesgericht hat eindeutig bestätigt, dass es keine Rufmordkampagne der Signal Iduna Gruppe gegen Herrn Jagdfeld gab. Niemand aus der Signal Iduna Gruppe hat sich je negativ über Herrn Jagdfeld geäußert. Alle anderen Vorwürfe hat das Oberlandesgericht intensiv geprüft und im Ergebnis als unzutreffend dargestellt. Wir sind fest davon überzeugt, auch dieses Verfahren zu gewinnen.“

Auch beim Eurosolid-Fall ist die Frage, ob Vorstände des Versicherers zu viel gesagt haben und damit Schaden anrichteten. Laut den Klägern haben Manager der Stuttgarter ein Investment in Solaranlagen von Eurosolid empfohlen bzw. diese positiv notiert. Der ehemalige Vorstand Wolfgang Fischer soll das Investment als „triple-win-Situation“ gelobt haben. Der Solaranlagenbetreiber hatte Kunden mit überhöhten Ertragsprognosen angezogen und diese final nicht erfüllt. Inwieweit die Stuttgarter am Eurosolid-Geschäft beteiligt war und ob und in welchem Maß sie Anlegern verbal zur Investition ermutigte, beschäftigt die Gerichte seit Jahren. Es geht um viel Geld und die Frage, wie viel Vorstände zu einem Geschäft sagen dürfen, ohne beim Scheitern desselben belangt werden zu können. Der Klägeranwalt Daniel Fingerle erklärte im Gespräch mit VWheute 2019, dass die Investitionen der Kläger insgesamt „im hohen zweistelligen Millionenbereich liegen“.

Versicherer bleibt defensiv

Zwischenzeitlich wurde die Stuttgarter auch zu Schadenersatz verurteilt, doch der Prozess zog sich weiter und landete vorm Bundesgerichtshof. Dieser entschied nun ganz im Sinne des Versicherers, dass der Fall zurück ans zuständige Oberlandesgericht gegeben wird. In den Vorinstanzen sei nicht ausreichend geprüft worden, inwieweit Käufer der Solaranlagen wussten, „wie lobend sich Vertreter der Stuttgarter Versicherung über die Investition geäußert hatten“, zitiert die Stuttgarter Zeitung. Die Anwälte der Eurosolid-Kläger sind für den weiteren Verlauf des Prozesses „zuversichtlich“.

„Die Begründung der BGH-Urteile bestätigt unsere Linie, dass die Umstände jedes Einzelfalls zu betrachten sind. Wir werden in den nächsten Wochen beraten, wie interessengerechte, sinnvolle nächste Schritte aussehen können“, erklärte eine Sprecherin der Stuttgarter gegenüber VWheute. Wie es aussieht hat die Stuttgarter gelernt, nicht zu viel zu sagen, dennoch droht Eurosolid-Gate ebenso wie die Jagdfeld-Saga zur unendlichen Geschichte zu werden.

Autor: Maximilian Volz

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