Landgericht Dortmund weist Jagdfeld-Schadenersatzklage gegen Signal Iduna ab

Hotel Adlon in Berlin. Quelle: Bild von moerschy auf Pixabay

Die Richter am Landgericht Dortmund haben entschieden: Die Signal Iduna muss dem Adlon-Investoren Anno August Jagdfeld keinen Schadenersatz in Milliardenhöhe zahlen. Die Richter wiesen seine Klage auf Schadensersatz wegen Rufschädigung ab (Az.: 2 O 387/14).

Fünf Jahre lang beschäftigt der Milliarden-Prozess gegen die Signal Iduna nun die deutsche Justiz. Im Mittelpunkt der juristischen Schlammschlacht geht es nach wie vor um den Rufmord-Vorwurf des Immobilienunternehmers. Worum ging es eigentlich?

Der Dortmunder Versicherer hatte rund fünf Mio. Euro in den Adlon-Fonds Jagdfelds investiert. Dabei rechnete die Signal Iduna allein für die Jahre 2011 bis 2014 mit einem Rückfluss von 1.137.500 Euro. Am Ende waren es gerade mal 200.000 Euro, berichtet das Handelsblatt. Der Immobilienunternehmer selbst wirft dem Versicherer wiederum vor, Lügen verbreitet und dessen Seriosität in Frage gestellt zu haben.

Um seine Ansprüche gegen den Versicherer vor Gericht durchsetzen zu können, holte Jagfeld gar die Adlon-Anleger mit ins Boot. Nach Angaben der Jagdfeld-Gruppe hatte sich im Mai 2018 eine Mehrheit von 92 Prozent der Adlon-Anleger dafür ausgesprochen, Schadensersatz in Höhe von mindestens 720.000 Euro von ihrem Mitgesellschafter zu fordern.

Als Folge davon habe die Jagdfeld-Gruppe keine Kredite mehr erhalten und sei dadurch in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Bereits im Jahr 2016 hatte Jagdfeld die Signal Iduna aus diesem Grunde zunächst auf einen Schadenersatz von 536 Mio. Euro verklagt. In erster Instanz sah das Gericht allerdings keinen Beweis für die Rufschädigung.

Nun hat die 2. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund dies neuerlich bestätigt: Die Richter wiesen eine Schadenersatzverpflichtung sowie Zahlung eines Schmerzensgeldes als unbegründet ab. Demnach konnte das Gericht keine Hinweise für eine „Rufmordkampagne“ der Signal Iduna gegen Jagdfeld erkennen. Zudem seien keine unredlichen Motive erkennbar, die zur Erstattung der Strafanzeige zulasten des Klägers geführt hätten.

Der Dortmunder Versicherer selbst sieht sich durch das Urteil in seiner Haltung bestätigt: „Nach einem mehr als fünfjährigen intensiven Prozess und umfangreichen und umfassenden Befragungen von Zeugen und Parteivertretern hat das Landgericht Dortmund heute die Klagen von Anno August Jagdfeld abgewiesen. Das Landgericht Dortmund hat alle Vorwürfe von Herrn Jagdfeld intensiv geprüft und festgestellt, dass sie allesamt vollkommen haltlos sind“, sagt Edzard Bennmann, Pressesprecher der Signal Iduna.

„Herr Jagdfeld wird von der Signal Iduna keinen Cent Schadenersatz bekommen. Mit seinem Urteil bestätigt das Landgericht, dass niemand aus der Signal Iduna sich je negativ zu Herrn Jagdfeld geäußert hat“, heißt es weiter. Ob Jagdfeld allerdings kampflos aufgeben wird, bleibt abzuwarten. Prozessbeobachter rechnen jedenfalls damit, dass der 73-Jährige in Berufung gehen wird.

Autor: VW-Redaktion

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