Restschuldversicherung: Branche wehrt sich mit Verfassungsbeschwerde gegen „faktisches Verkaufsverbot“

Eine Restschuldversicherung springt ein, wenn Versicherte ihren Kredit plötzlich durch Arbeitslosigkeit, Tod etc. nicht mehr selbst bedienen können (Bildquelle: Commerzbank AG)
Eine Restschuldversicherung direkt nach der Unterzeichnung des Darlehensvertrags abschließen, das geht ab dem nächsten Jahr nicht mehr – eine einwöchige „Cooling-off-Phase“ soll den Verbrauchern mehr Bedenkzeit verschaffen. Doch der Branchenverband GDV hält das Vorhaben der Bundesregierung für EU-rechtswidrig und hat nun gemeinsam mit mehreren Versicherungsunternehmen und Banken Verfassungsbeschwerde eingereicht. Die Argumente der Assekuranz im Überblick.