Roland räumt Fehler in BSV-Ablehnung ein

Hauptgebäude der Roland in Köln. Quelle: Roland
Es war am Dienstag das Thema der Branche: Die Roland versagte einem Kunden die Deckung in einem BSV-Fall wegen zu geringer Erfolgsaussichten. Nun hat der Versicherer den Fall noch einmal geprüft und einen Fehler entdeckt. Die Deckungszusage wurde erteilt.
Der Versicherer hatte die Deckungszusage für den BSV-Fall abgelehnt, weil „hinreichende Erfolgsaussichten“ nicht gegeben waren. Zur Begründung diente unter anderem ein zuvor erfolgtes Urteil des OLG Hamm. Das Gericht stellte sich in dem Urteil klar hinter den Versicherer. Die Roland sagte aber auch, dass ein OLG-Urteil „nur indikative Wirkung haben könne und allein betrachtet „niemals ausschlaggebend“ sei. Genauere Aussagen konnte das Unternehmen zum konkreten Fall bei der Anfrage nicht liefern, da „Versicherungs- bzw. Schadennummer und das Einverständnis des Kunden“ fehlten.
Charakter gezeigt
Die Roland konnte den Fall „mittlerweile identifizieren und prüfen“. Das Unternehmen schreibt: „Leider ist uns hier wirklich ein individueller Fehler unterlaufen und die Deckung wurde fälschlicherweise abgelehnt. Der zitierte Beschluss des OLG Hamm hat für uns in diesem Fall keine präjudizierende Wirkung und ist auch nicht ausreichend für eine Ablehnung.“ Dem Kunden wurde die Deckungszugabe mittlerweile erteilt, heißt es weiter.
Das Verhalten der Roland ist löblich, Fehler in Einzelentscheidungen passieren bei jedem Unternehmen. Dass die Roland dies nicht nur gegenüber dem Kunden, sondern auch dem berichtenden Medium eingesteht, zeigt ein integres Verhältnis zur Wahrheit.
Autor: Maximilian Volz