Erstattungspraxis in der Coronakrise: Was für die Versicherungsbranche spricht

Viele Unternehmen schalteten wegen Corona in den Krisenmodus. Bild von Markus Distelrath auf Pixabay

Das Verursacherprinzip ist bei Corona außer Kraft gesetzt. Es gibt keinen Verursacher, bezahlen soll für die Schäden, mindestens partiell, die Versicherungswirtschaft, die Sars-CoV-2, so der offizielle Name, nicht verursacht hat. Ist das fair? Es sprechen einige Argumente für die Branche.

Derzeit hat die Versicherungswirtschaft wenig zu lachen. Die Auswirkungen auf die PKV halten sich dank spezieller Pandemie-Rücklagen in Grenzen, doch viele Selbstständige hadern mit ihrem aktuellen Schicksal. Das ist aus Kundensicht verständlich, denn viele Versicherer lehnen eine Erstattung in der Betriebsunterbrechungs- oder Betriebsschließungsversicherung ab. In den Medien häufen sich die Berichte erzürnter Betroffener, die Anwälte haben Kampfposition bezogen und Fachverbände haben die Politik eingeschaltet.

Ist die Branche schuld?

Tatsächlich sind die Probleme sind hausgemacht. „Erst ist den Kunden der Schutz zu teuer und im Schadenfall wollen sie dann trotzdem eine Leistung“, kommentiert ein VWheute-Leser, vermutlich ein Vermittler, die Haltung vieler Kunden.

Höflicher, aber in der Sache gleich drückt sich der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) beim Thema Betriebsunterbrechungs- bzw. Betriebsschließungsversicherung aus. Es gäbe am Markt eine Vielzahl von Versicherungen zum Schutz vor einer Betriebsunterbrechung.

Für die Leistungen des Versicherers sei aber „immer der individuelle Vertrag die Grundlage“. In anderen Worten: Die versicherten Leistungen stehen im Vertrag und werden zwischen den Parteien ausgehandelt, grundsätzlich gilt, mehr Leistung, mehr Prämie. Das kann kritisiert werden, ist aber in einer Marktwirtschaft Usus.

Wer hat Pandemieschutz?

Viele Versicherungsprodukte im unternehmerischen Umfeld decken Sachschäden ab, Brand, Diebstahl, Sturm oder sonstige Naturgefahren, nur selten sind Unternehmen zusätzlich gegen das Pandemierisiko abgesichert. Das gilt auch in der Betriebsschließungsversicherung. Generell tritt dieser Schutz in Kraft, wenn im versicherten Betrieb selbst Krankheiten oder Krankheitserreger auftreten und die zuständige Behörde die Schließung anordnet.

Das bedeutet, das Infektionsschutzgesetz und Versicherungsschutz gehen in der Regel von einer behördlichen Einzelverfügung aus, die auf die Krankheit oder den Krankheitserreger im betroffenen Betrieb abstellt. Der GDV erklärt: „Eine Pandemie oder die Schließung eines von Krankheit nicht betroffenen Betriebes aus Gründen der allgemeinen Sicherheit fallen üblicherweise nicht darunter.“ Die Betriebsschließungsversicherung sei daher „in der Regel“ keine Pandemiedeckung.

Dennoch sind die Unternehmen nicht schutzlos den Viren und Bakterien der Welt ausgeliefert. Die Assekuranz bietet bereits seit Jahrzehnten entsprechende Produkte an, Hauptzielgruppe sind Hotels, Gaststätten, Arztpraxen und die Lebensmittelindustrie. Die Nachfrage ist“insgesamt jedoch verhalten“, attestiert der GDV.

Ob und wie das Coronavirus über die Betriebsschließungsversicherung erfasst ist, lässt sich allgemein nicht beantworten, da sich unterschiedliche Deckungskonzepte entwickelt haben. Grundsätzlich gibt es zwei Varianten:

Die versicherten Krankheiten sind abschließend in den Versicherungsbedingungen aufgezählt. Es gibt in diesem Fall „keinen Verweis auf Paragraph 6 des Infektionsschutzgesetzes, in dem diverse meldepflichtige Krankheiten und Krankheitserreger aufgelistet sind“. Das neuartige Coronavirus wäre „dementsprechend nicht enthalten“.

Die andere Möglichkeit ist, dass es einen Verweis auf das Infektionsschutzgesetz und die dort gelisteten Krankheiten gibt, zu denen seit Anfang Februar auch das Coronavirus zählt. Es kann dann gegebenenfalls im Versicherungsschutz enthalten sein, „wenn die letzten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes wirksamer Vertragsbestandteil sind“, erklärt der Verband.

Die beiden letztgenannten Varianten werden von Kritikern als nicht ausreichend beziehungsweise Ausflüchte bezeichnet, aktuell finden Gespräche zwischen Politik und den Versicherern statt, denn jedem ist klar, wenn viele der KMU aufgeben müssen, ist damit niemandem geholfen.

Autor: Maximilian Volz

Ein Kommentar

  • „ Die versicherten Leistungen stehen im Vertrag und werden zwischen den Parteien ausgehandelt, …“

    Wer hat schon einmal seinen Versicherungsschutz mit seinem Versicherer ausgehandelt? Der Kunde muss nehmen, was angeboten wird.

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