Insolvenz von Thomas Cook kostet den Bund 263 Mio. Euro

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Die geplanten Hilfen des Bundes für Pauschalreise-Kunden der insolventen Thomas Cook kosten den Bund wohl rund 263 Mio. Euro. Dies geht aus Unterlagen des Haushaltsausschusses im Bundestag hervor, die der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vorliegen.

In dem Betrag sind neben den Erstattungsleistungen über 225 Mio. Euro auch die Kosten für Rechtsberatung und die Abwicklung der Zahlungen enthalten. Mit zügigen Zahlungen will der Bund eine mögliche Prozesslawine verhindern, schreibt die parlamentarische Finanzstaatssekretärin Bettina Hagedorn an den Ausschuss.

Wie das Geld an die Betroffenen ausgezahlt werden soll, ist allerdings noch offen. Dabei sollen vor allem die Reisendes entschädigt werden, die ihren Urlaub nicht antreten konnten, aber schon ganz oder teilweise bezahlt hatten. Die Zurich schätzt die Gesamtschäden durch die Insolvenz auf etwa 287,4 Mio. Euro. Von der Gesamt-Haftungssumme von 110 Mio. Euro mussten bereits 59,6 Mio. Euro für die Rückführungen aufgewendet werden, teilte die Zurich mit. Demnach könne der Versicherer könne den Urlaubern, die ihre Reise nicht antreten konnten, aber nur 50,4 Mio. Euro erstatten. Daraus ergibt sich eine Quote in Höhe von 17,5 Prozent für die Regulierung der Ansprüche der Thomas Cook Kunden.

Im Dezember hatte die Bundesregierung angekündigt, die betroffenen Urlauber des insolventen Reiseveranstalters finanziell zu unterstützen. Demnach sei beabsichtigt, den betroffenen Kunden „die Differenz zwischen ihrer Zahlung und dem, was sie von Zurich oder von anderer Seite zurückerhalten haben, auszugleichen. Dies geschieht ohne Anerkennung einer Rechtspflicht aus Gründen des Vertrauensschutzes und zur Vermeidung unzähliger Rechtsstreitigkeiten“. Im Gegenzug sollen die Ansprüche der Betroffenen an den Bund abgetreten werden, der diese Ansprüche aus einer Hand verfolgen wird.

Ende des Jahres hatte Myright bereits angekündigt, die Bundesregierung auf Schadenersatz verklagen zu wollen. Auch der Österreichische Verbraucherschutzverein (VSV) hat nun mehrere Musterprozesse gegen die Bundesrepublik Deutschland angestrengt. Das Ziel: Die Gerichte sollen feststellen, dass auch österreichische Pauschalreisende, die bei einer der deutschen Firmen von Thomas Cook gebucht haben, Anspruch auf eine Entschädigung haben.

Der angeschlagene Ferienflieger Condor hat jedenfalls wohl einen neuen Besitzer gefunden. Unternehmensangaben zufolge habe die Polish Aviation Group (PGL), Eigentümer der polnischen Airline LOT, einen Vertrag zur Übernahme von Condor unterzeichnet und „damit unsere Zukunft als Deutschlands beliebtester Ferienflieger nachhaltig gesichert“. Die Charter-Gesellschaft war im vergangenen Jahr ebenfalls in den Sog der Thomas-Cook-Insolvenz geraten.

Autor: VW-Redaktion

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