Thomas Cook: Myright verklagt Bundesregierung auf Schadenersatz

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Die Thomas-Cook-Kunden sollen entschädigt werden, so wurde es zumindest von der Bundesregierung angekündigt. Der Punkt ist jedoch am Mittwoch von der Tagesordnung des Bundestagshaushaltsausschusses genommen worden. „Erst verschläft die Regierung den notwendigen Versicherungsschutz für Reisende, dann verspricht sie schnelle Hilfe des Steuerzahlers und kann sieben Tage später immer noch keine Rechtsgrundlage und keinen Haushaltstitel nennen“, sagte der FDP-Politiker Otto Fricke der FAZ. Nun hat der Rechtsdienstleister MyRight die Bundesregierung verklagt.

Die Versicherung bei der Zurich war gedeckelt, also hat das Bundeskabinett am 11. Dezember angekündigt, alle von der Pleite betroffenen Pauschalreisenden vollständig entschädigen zu wollen. Aus Sicht von Myright erfolgte das ohne verbindliche Anerkennung der Rechtspflicht und die Zahlungen seien ohnehin bis heute ausgeblieben. „Die Geschädigten brauchen Rechtssicherheit, keine unklaren Ankündigungen. Durch die Klage wird der Bund gezwungen, verbindliche Erklärungen abzugeben“, wird der Jurist Remo Klinger in der Berliner Morgenpost zitiert.

Myright hat am Dienstag beim Landgericht Berlin Klage gegen die Bundesregierung eingereicht. In der Musterklage geht es um zwei Reisende, die seit Wochen auf ihr Geld warten. Klinger, der die Deutsche Umwelthilfe in den Prozessen um Dieselfahrverbote vertrat, hat die Klageschrift ausgearbeitet.

Bundesregierung blamiert sich bei der Umsetzung des EU- Gesetzes

Pauschalreisende haben nach EU-Recht bei Pleiten einen vollständigen Anspruch auf Rückerstattung der Kosten. Doch Deutschland hat das Gesetz in deutsches Recht offenbar fehlerhaft umgesetzt. Hierzulande gibt es für Insolvenzen von Pauschalreiseanbietern zwar eine Insolvenzversicherung, doch deren Entschädigungssumme ist auf 110 Mio. Euro gedeckelt.

Die Kosten für Rückflüge der im Urlaub von der Pleite überraschten Touristen und die Entschädigungen für ausgefallene Reisen summieren sich laut Zurich auf 347 Mio Euro. Der Versicherer könne aber nur 50,4 Mio. Euro erstatten, da knapp 60 Mio. Euro bereits für den Rücktransport der Thomas-Cook-Urlauber geflossen seien. Kunden könnten daher damit rechnen, 17,5 Prozent ihrer Ansprüche erstattet zu bekommen. Die restlichen 82,5 Prozent müsste demnach der Bund schultern.

Die Bundesregierung hatte zugesagt, die Differenz zu erstatten. Bislang ist aber noch unklar, wann und auf welchem Weg das Geld fließen soll. Hätte die Bundesregierung die Pauschalreise-Richtlinie ordnungsgemäß umgesetzt, wären alle Geschädigten – wie etwa in Großbritannien – schon lange entschädigt worden, argumentiert Myright. Deshalb bestehe ein Schadensersatzanspruch der Geschädigten gegen den Staat. Das Unternehmen hatte bereits am 6. November in einem Schreiben an Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) angekündigt, den Staat zu verklagen, falls dieser den Cook-Betroffenen keine verbindlichen Zusagen macht.

Autor: VW-Redaktion

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