Thomas Cook: Österreichs Verbraucherschutzverein (VSV) klagt auf Staatshaftung in Deutschland

Quelle: Bild von Hans Braxmeier auf Pixabay

Die Insolvenz des Reiseveranstalters Thomas Cook hat wohl nun auch juristische Folgen im Nachbarland Österreich. So hat der Verbraucherschutzverein (VSV) nun mehrere Musterprozesse gegen die Bundesrepublik Deutschland angestrengt. Das Ziel: Die Gerichte sollen feststellen, dass auch österreichische Pauschalreisende, die bei einer der deutschen Firmen von Thomas Cook gebucht haben, Anspruch auf eine Entschädigung haben.

Demnach sei Thomas Cook Austria in der Alpenrepublik mit 22 Mio. Euro ausreichend versichert, sodass Reisende auf eine hunderprozentige Rückzahlung der Reisepreise hoffen können, teilte der Verein in einer Mitteilung mit. Der deutsche Staat haftet daher all jenen, die bei den deutschen Firmen Thomas Cook, Bucher Reisen oder Öger-Tours eine Pauschalreise gebucht haben, für den Ausfall der Insolvenzabsicherung“, meint Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV).

Eine entsprechende Anfrage des VSV an das Bundesjustizministerium sei nach Angaben der Verbraucherschützer indes unbeantwortet geblieben. Vielmehr würde durch verschieden Aussagen Chaos erzeugt. So heiß es einmal, dass die Entschädigung werde über die Insolvenzversicherung ausbezahlt, dann wieder, man müsse sich zusätzlich als Insolvenzgläubiger im Insolvenzverfahren der Firmen anmelden. Die deutsche Justizministerin erklärte laut VSV zudem, dass Deutschland in Kulanz zahle und die Staatshaftung nicht anerkenne. Und wann ausbezahlt wird, wurde bislang auch nicht verlautbart.

Der deutsche Staat hatte im Dezember 2019 angekündigt, die betroffenen Urlauber der insolventen Reiseveranstalters Thomas Cook finanziell entschädigen zu wollen. „Schäden, die nicht von anderer Seite ausgeglichen werden, wird der Bund ersetzen“, teilte die Bundesregierung am Mittwoch mit.

Demnach sei beabsichtigt, den betroffenen Kunden „die Differenz zwischen ihrer Zahlung und dem, was sie von Zurich oder von anderer Seite zurückerhalten haben, auszugleichen. Dies geschieht ohne Anerkennung einer Rechtspflicht aus Gründen des Vertrauensschutzes und zur Vermeidung unzähliger Rechtsstreitigkeiten. Im Gegenzug sollen die Ansprüche der Betroffenen an den Bund abgetreten werden, der diese Ansprüche aus einer Hand verfolgen wird.

Bislang sind rund ein Viertel der etwa 220.000 registrierten Schadenfälle abschließend auf Basis einer festgelegten Quote reguliert worden, berichtet die Deutsche Presseagentur (dpa) unter Berufung einen Zurich-Sprecher. Inwieweit die Bundesregierung den Betroffenen unter die Arme greifen wird, ist bislang aber noch nicht klar. Wir sind mit der Bundesregierung in Gesprächen – auch über die Nutzung unserer Abwicklungsplattform“, sagte ein Zurich-Sprecher.

Autor: VW-Redaktion

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

zwölf − neun =