Zurich erstattet Thomas-Cook-Kunden ein Sechstel des Reisepreises

Zurich-Direktion Bonn. Quelle: Zurich Deutschland

Die Zurich will den betroffenen Kunden des insolventen Reisekonzerns Thomas Cook 17,5 Prozent ihrer Ansprüche erstatten. Vorläufigen Berechnungen zufolge betragen die Gesamtschäden 287,4 Mio. Euro, teilte der Versicherer am Mittwochabend mit.

Von der Gesamt-Haftungssumme von 110 Mio. Euro mussten bereits 59,6 Mio. Euro für die Rückführungen aufgewendet werden, teilte die Zurich mit. Demnach könne der Versicherer könne den Urlaubern, die ihre Reise nicht antreten konnten, aber nur 50,4 Mio. Euro erstatten. Daraus ergibt sich eine Quote in Höhe von 17,5 Prozent für die Regulierung der Ansprüche der Thomas Cook Kunden.

„Der vorliegende Schadenfall zeigt, dass die von Thomas Cook eingekaufte Haftungssumme leider bei weitem nicht ausreicht, um die Ersatzansprüche aller anspruchsberechtigten Kunden vollständig zu befriedigen. Nach dem Gesetz werden die Thomas Cook Kunden nur eine anteilige Erstattung erhalten“, konstatiert Zurich-Vorstand Horst Nussbaumer.

„Wir werden in den nächsten Tagen mit der Regulierung entsprechend der Quote beginnen. Wir bemühen uns jeden Anspruch so schnell wie möglich und mit großer Sorgfalt zu bearbeiten. Dieser Prozess wird einige Wochen in Anspruch nehmen“, ergänzt der Versicherungsmanager.

Zudem habe man „das geltende Gesetz angewendet und die Thomas Cook Kunden im Rahmen unserer darin verankerten Verpflichtung zur Rückführung nach Kräften unterstützt. Dieses Vorgehen hat zudem zu einer Minimierung des Gesamtschadens beigetragen, was im Interesse aller Anspruchsteller ist“, so Nussbaumer.

„Vor allem haben wir im gesamten Prozess von Anfang an den Schulterschluss mit der Regierung gesucht, um für die von der Insolvenz betroffenen Thomas Cook Kunden eine Lösung im Sinne der EU Reiserichtlinie zu finden“, ergänzt der Zurich-Vorstand.

Versicherer, Insolvenzverwalter und Bundesregierung wollen laut Zurich nun gemeinsam über das weitere Vorgehen beraten und weisen darauf hin, dass Thomas Cook Kunden aktuell nicht selbst aktiv werden müssen, um ihre Rechte zu wahren. Anfang 2020 soll über die weiteren Schritte zur Abwicklung informiert werden.

Die Bundesregierung hatte gestern ebenfalls angekündigt, den betroffenen Kunden „die Differenz zwischen ihrer Zahlung und dem, was sie von Zurich oder von anderer Seite zurückerhalten haben, auszugleichen. Dies geschieht ohne Anerkennung einer Rechtspflicht aus Gründen des Vertrauensschutzes und zur Vermeidung unzähliger Rechtsstreitigkeiten. Im Gegenzug sollen die Ansprüche der Betroffenen an den Bund abgetreten werden, der diese Ansprüche aus einer Hand verfolgen wird.

Autor: VW-Redaktion

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