Makler muss Kunden für Beratungsfehler entschädigen

Makler leben manchmal gefährlich. Kommt es infolge fehlerhafter Versicherungsberatung zu finanziellen Nachteilen, können sie haftbar gemacht werden. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Landgerichts Arnsberg unter dem Aktenzeichen 3 S 66/23.
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