Corona bedroht Sportveranstaltungen – Haftungsfrage ungeklärt

Wegen Corona drohen Geisterspiele, doch wer haftet? Bild von Peter H auf Pixabay

Es ist schizophren; Messen wie der Gesundheitskongress des Westens werden abgesagt, Bundesligaspiele mit 50.000 und mehr Menschen fanden am Wochenende statt. Andere Länder sind da restriktiver, das kommende Champions- League-Spiel zwischen Paris und Dortmund wird ohne Zuschauer stattfinden und es gibt laut der Zeitung NZZ Signale, dass die Europameisterschaft um ein Jahr verschoben wird. Doch wer haftet bei einer Absage für die Verluste?

Ende des Monats will der Internationale Eishockey-Verband entscheiden, ob die Weltmeisterschaft in der Schweiz stattfinden kann, das Tennisturnier im kalifornischen Indian Wells ist wegen der Corona-Krise abgesagt worden, die Absagen von Großveranstaltungen häufen sich. Die ist Sache des Veranstalters.

„Möglicherweise haben die Organisatoren von Sportevents eine spezielle Versicherung gegen Veranstaltungsausfall. In solchen Veranstaltungsausfallversicherungen sind Schäden durch „Epidemien und Seuchen“ in der Regel ausgeschlossen. Darunter fällt unserer Einschätzung nach auch die aktuelle Situation rund um SARS-CoV-2″, schreibt die Rückversicherungssparte der Allianz auf Anfrage des Deutschlandfunks.

Manche Versicherungen schließen Epidemien ein, oft ist für eine Auszahlung entscheidend, ob eine staatliche Behörde die Absage anordnet. Einige Veranstalter hoffen auf den Staat, wie der Präsident des tschechischen Biathlon-Verbandes nach der Absage eines Rennens in Nove Mesto. „Unser Etat für die Veranstaltung beträgt circa 70 Millionen Kronen, umgerechnet knapp 2,8 Millionen Euro. Die werden nicht von der Versicherung übernommen. Deshalb habe ich den Premier schon darauf aufmerksam gemacht, dass wir Kompensation vom Staat verlangen werden.“ Ob der Staat einspringen muss, ist rechtlich fraglich, schließlich hat er den Virus nicht  zu verantworten.

Deutschland ist kompliziert

Wie die Absicherung in Deutschland geregelt ist, weiß Steve Alter, Sprecher des Bundesinnenministeriums. „Also jeder Veranstalter, der eine Veranstaltung plant, kann seine Veranstaltung natürlich selbst wieder absagen. Das ist zunächst mal etwas, was sich aus der Sache selbst ergibt. Und was behördliche Befugnisse angeht. Es sind die zuständigen Landesbehörden. Und wenn sie die Frage der Kostentragungspflicht ansprechen, kommt es eben darauf an, wer eine Veranstaltung abgesagt hat, ob sie durch die öffentliche Hand abgesagt wurde oder durch die Veranstalter selbst.“

Olympia wird teuer

Wenn Olympia abgesagt wird, müsste der Veranstalter IOC wohl Verluste hinnehmen. Nur Teil der etwa sechs Milliarden US-Dollar Einnahmen seien durch Versicherungen abgedeckt, laut Deutschlandfunk etwa 20 Millionen. Weiter sind die berichtenden Fernsehanstalten, sowohl der US-Sender NCB wie auch der Rechteträger für Europa, Discovery-Konzern, hätten vorgesorgt und sich versichert.

Laut mehreren Medienberichten plant die DFL nun auch weitere Schritte. Die Fußballclubs werden „mit den zuständigen Behörden an den jeweiligen Standorten wie bisher eng hinsichtlich des Ablaufs weiterer Spieltage abstimmen“, es drohen also Spieler vor leeren Rängen.

Die Wirtschaft ist weiter als der Sport. Die Mehrheit der deutschen Angestellten wünscht sich wegen des Corona-Virus Home-Office und die Mehrzahl der Arbeitgeber wäre dazu technisch in der Lage, zeigt eine Studie des Bundesverbandes Digitale Wirtschaft (BVDW) .

Autor: VW-Redaktion

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

7 − 5 =