Gutachter sehen Haftungsgrenze im Fall Thomas Cook problematisch

Flugzeug von Thomas Cook. Quelle: Bild von Hans Braxmeier auf Pixabay

Die vorgeschriebene Versicherungssumme für Reiseveranstalter wie die deutsche Thomas Cook könnte rechtlich problematisch werden. Zu diesem Schluss kommt eine Gutachter-Analyse des Deutschen Bundestages, die der Deutschen Presseagentur (dpa) vorliegt.

Demnach sei die Mindestsumme von 110 Mio. Euro sei trotz Inflation und Wachstum des Reisemarkts seit 1993 nicht angepasst worden. Ob sich daraus hingegen ein Haftungsanspruch an den Staat ergebe, sei allerdings nicht abschließend zu beurteilen, heißt es weiter. Nicht jeder Umsetzungsfehler bedeute automatisch, dass der Staat haften müsse, wenn ein Kunde sein Geld nicht vom Versicherer bekommt.

Die Grünen kritisierten zudem eine „Blockadehaltung der Bundesregierung“, wenn es um einen ausreichenden Insolvenzschutz bei Pauschalreisen gehe. „Unklar ist, wer jetzt die Rechnung für ihr Debakel zahlen muss“, erklärten die Abgeordneten Tabea Rößner und Markus Tressel. Die Bundesregierung stehe jedenfalls in der Verantwortung, weil sie den betroffenen Urlaubern einen Insolvenzsschutz versprochen habe.

„Wir stehen vor der Herausforderung, verloren gegangenes Vertrauen zurückzugewinnen. Dafür müssen wir das System der Kundengeldabsicherung für die organisierte Reise zukunftssicher und wirtschaftlich tragfähig machen“, forderte jüngst auch Norbert Fiebig, Präsident des Deutschen Reiseverbandes (DRV).

Autor: VW-Redaktion

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